Hauswirtschaft

Hauswirtschaft

Entlastungsbetrag von 125,-€:


Diesen monatlichen Topf können Sie für die Haushalthilfe verwenden.

Er ist eine reine Sachleistung und kann somit nicht ausgezahlt werden.

Es gibt nur wenige Pflegedienste, die Hauswirtschaft als alleinige Leistung anbieten, und bei denen die es anbieten sind schon lange die Kapazitätsgrenzen erreicht.


Unser Angebot an Sie:

Sie haben eine/n Bekannte/n die/der für Sie die Leistung der Haushaltshilfe erbringen würde? Gut!

Wir bieten Ihnen an, diese Person auf Minijob-Basis einzustellen(Voraussetzungen bitte telefonisch erfragen), somit können Sie die Entlastungsleistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen und haben zugleich eine Ihnen vertraute Person in Ihrem Haushalt anstatt einer fremden.

Wir freuen uns darauf Ihnen helfen zu können!


Unsere Hauswirtschaftskräfte erledigen die  normalen Haushaltstätigkeiten wie:
  • Saugen
  • Wischen
  • Schränke abwischen
  • Geschirrspülen
  • Wäscheversorgung
  • Bügeln, Fensterputzen
  • Einkäufe
  • Betten machen
  • Haushaltsmüll entsorgen.
  • leichte Gartenarbeit
Diese Leistungen können bei bestehendem Pflegegrad über diesen abgerechnet werden.
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