Der Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige einfach erklärt

Sebastian Arlt • 19. September 2024

Der Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige einfach erklärt:

1. Einleitung

Pflegende Angehörige stehen häufig vor der Herausforderung, die Pflege eines nahestehenden Menschen mit den Anforderungen des eigenen Alltags zu vereinbaren. Hier setzt der Entlastungsbetrag an – eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung, die Ihnen als pflegender Angehöriger helfen soll, den Pflegealltag zu meistern und gleichzeitig entlastende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Welche Dienstleistungen können darüber finanziert werden, und wie profitieren Sie konkret davon?


In diesem Blogartikel erklären wir Ihnen ausführlich, was der Entlastungsbetrag ist, wie er genutzt werden kann und welche Vorteile er mit sich bringt. Ziel dieses Artikels ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick zu geben und Ihnen zu zeigen, wie Sie den Entlastungsbetrag optimal nutzen können, um sowohl sich selbst als auch Ihre Pflegebedürftigen zu entlasten.



2. Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung, die pflegenden Angehörigen finanzielle Unterstützung bietet. Diese Hilfe ist insbesondere dazu gedacht, den Pflegealltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten, indem sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen können.


Der Entlastungsbetrag wurde im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes eingeführt und beträgt monatlich 125,- Euro. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und soll insbesondere zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen im Alltag dienen.


Die wichtigsten rechtlichen Aspekte umfassen:


  • Pflegebedürftigkeit: Der Entlastungsbetrag kann von Personen in Anspruch genommen werden, die einen anerkannten Pflegegrad haben, beginnend ab Pflegegrad 1.
  • Zweckbindung: Der Betrag ist zweckgebunden und darf nicht frei für andere Ausgaben verwendet werden. Er muss für bestimmte Dienstleistungen eingesetzt werden, die zur Entlastung beitragen.
  • Leistungen: Der Entlastungsbetrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder ähnliche entlastende Maßnahmen genutzt werden.


Mit dem Entlastungsbetrag können Sie diese Leistungen finanzieren, ohne dass Sie oder Ihr Angehöriger in Vorleistung treten müssen. Der Betrag wird entweder direkt an den Dienstleister gezahlt oder von der Pflegekasse erstattet, wenn die Rechnung eingereicht wird.


3. Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag abgedeckt werden?

Der Entlastungsbetrag bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, vielfältige Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen, die den Pflegealltag erheblich erleichtern. Besonders der Pflegedienst Arlt spielt dabei eine zentrale Rolle, indem er sowohl hauswirtschaftliche als auch Betreuungsdienste für Pflegebedürftige bereitstellt.

3.1 Unterstützung im Alltag und hauswirtschaftliche Dienste

Ein wichtiger Bestandteil der Nutzung des Entlastungsbetrags sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese Tätigkeiten nehmen oft viel Zeit in Anspruch und können durch den Pflegedienst Arlt übernommen werden. Zu den hauswirtschaftlichen Diensten, die Sie durch den Entlastungsbetrag finanzieren können, zählen:


  • Saugen
  • Wischen
  • Schränke abwischen
  • Geschirrspülen
  • Wäscheversorgung
  • Bügeln
  • Fensterputzen
  • Einkäufe erledigen
  • Betten machen
  • Haushaltsmüll entsorgen
  • Leichte Gartenarbeit


Diese Leistungen entlasten Sie und sorgen dafür, dass die Pflegebedürftigen in einem sauberen und gepflegten Umfeld leben können. 

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3.2 Betreuung und Begleitung

Neben den hauswirtschaftlichen Dienstleistungen ist auch die Betreuung ein wesentlicher Bereich, den Sie über den Entlastungsbetrag finanzieren können. Der Pflegedienst Arlt bietet individuelle Betreuungsleistungen, die auf die speziellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt sind. Zu den Betreuungsangeboten zählen unter anderem:


  • Entlastung von pflegenden Angehörigen: Wir verstehen die Herausforderungen, denen pflegende Angehörige gegenüberstehen, und bieten Unterstützung, um sie zu entlasten und ihre eigene Lebensqualität zu verbessern.
  • Individuell angepasste Betreuung: Jeder Mensch ist einzigartig. Der Pflegedienst Arlt passt seine Betreuungsleistungen individuell an die Bedürfnisse und Vorlieben jedes Kunden an. Eine maßgeschneiderte Betreuungsstrategie sorgt dafür, dass persönliche Wünsche erfüllt werden.
  • Urlaubs- und Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen oder vorübergehend nicht für ihre Liebsten da sein können, übernimmt der Pflegedienst Arlt die Betreuung und sorgt für eine kontinuierliche Versorgung.
  • Demenzbetreuung (Schaffung einer Tagesstruktur): Für Menschen mit Demenz ist eine strukturierte Tagesgestaltung besonders wichtig. Der Pflegedienst Arlt unterstützt dabei, eine sinnvolle und erfüllende Tagesstruktur zu entwickeln.
  • Begleitung zu Aktivitäten und Arztbesuchen: Die Betreuungskräfte des Pflegedienstes begleiten Pflegebedürftige bei Aktivitäten außerhalb des Hauses, sei es ein Spaziergang im Park, der Besuch eines kulturellen Events oder der Gang zum Arzt.
  • Übernahme oder Begleitung zu Einkäufen: Der Pflegedienst übernimmt entweder den Einkauf oder begleitet Pflegebedürftige, damit diese weiterhin möglichst selbstständig ihre Besorgungen erledigen können.
  • Unterhaltungen (Gesprächsführung, Gesellschaftsspiele): Neben der praktischen Betreuung legt der Pflegedienst Arlt Wert auf soziale Interaktion. Durch Gespräche, Gesellschaftsspiele oder andere Aktivitäten wird eine freundliche und angenehme Atmosphäre geschaffen.
  • Apothekengänge: Auch die Besorgung von Medikamenten und Produkten aus der Apotheke übernimmt der Pflegedienst, um den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern.


Diese Betreuungsleistungen bieten nicht nur dem Pflegebedürftigen eine wertvolle Unterstützung, sondern entlasten auch die pflegenden Angehörigen, die sich dadurch auf ihre eigenen Bedürfnisse konzentrieren können.


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4. Der Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige im Detail

Der Entlastungsbetrag stellt eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige dar, die den Pflegealltag erheblich erleichtert. Damit Sie den Entlastungsbetrag optimal nutzen können, ist es wichtig, die Voraussetzungen und die Unterschiede je nach Pflegegrad zu verstehen.

4.1 Voraussetzungen für den Anspruch

Um den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:


  1. Anerkannter Pflegegrad: Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Eine offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst stellt sicher, dass der Pflegebedürftige eine entsprechende Einschränkung in seiner Selbstständigkeit oder Mobilität hat.
  2. Pflege im häuslichen Umfeld: Der Entlastungsbetrag kann nur dann genutzt werden, wenn der Pflegebedürftige zu Hause oder in einer betreuten Wohnsituation lebt. Personen, die sich in vollstationärer Pflege befinden, haben keinen Anspruch auf diese Leistung.
  3. Zweckgebundene Verwendung: Der Entlastungsbetrag ist ausschließlich für bestimmte, gesetzlich definierte Dienstleistungen vorgesehen, wie hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuungsleistungen oder die Begleitung im Alltag. Eine freie Nutzung für andere Zwecke ist nicht zulässig.

4.2 Unterschiede je nach Pflegegrad

Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zugänglich, doch die Nutzungsmöglichkeiten variieren je nach Pflegegrad:


  • Pflegegrad 1: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag umfassend nutzen, auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen. Dies bietet eine wichtige Unterstützung, insbesondere für Personen, die zwar noch relativ selbstständig sind, aber dennoch punktuell auf Hilfe angewiesen sind.
  • Pflegegrad 2 bis 5: In diesen Pflegegraden kann der Entlastungsbetrag nicht für körperbezogene Pflegeleistungen verwendet werden. Stattdessen ist er auf Dienstleistungen im Bereich der Haushaltsführung und der Betreuung beschränkt. Pflegebedürftige mit diesen Pflegegraden haben in der Regel bereits Zugang zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung, die körperbezogene Pflege abdecken.



5. Die Vorteile des Entlastungsbetrags für pflegende Angehörige

Der Entlastungsbetrag bietet pflegenden Angehörigen eine wertvolle Unterstützung, um die Herausforderungen des Pflegealltags besser zu bewältigen. Er ermöglicht Ihnen, entlastende Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, ohne selbst finanzielle Belastungen zu tragen. Besonders hilfreich sind die Angebote in den Bereichen Hauswirtschaft und Betreuung, die Ihnen Zeit und Energie sparen und gleichzeitig dafür sorgen, dass Ihr Angehöriger gut versorgt ist.


Zu den größten Vorteilen zählen:


  • Entlastung im Alltag: Durch die Nutzung des Entlastungsbetrags können Sie Aufgaben wie Einkaufen, Putzen oder Betreuungsaufgaben delegieren, was Ihnen mehr Freiraum für eigene Erholung oder andere Verpflichtungen verschafft.
  • Flexibilität: Der Betrag kann für eine Vielzahl von Dienstleistungen genutzt werden, die individuell an Ihre Bedürfnisse und die Ihres Angehörigen angepasst werden können.
  • Finanzielle Unterstützung: Der Entlastungsbetrag hilft Ihnen, entlastende Leistungen zu finanzieren, ohne dass zusätzliche Kosten für Sie anfallen. Besonders bei längeren Pflegephasen sorgt dies für Entlastung und finanzielle Sicherheit.

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag, um sich selbst zu entlasten und die Pflege Ihres Angehörigen auf professionelle Weise zu unterstützen. So können Sie die eigene Lebensqualität verbessern, während Ihr Angehöriger bestmöglich betreut wird.



6. Pflegedienst Arlt und seine Rolle beim Entlastungsbetrag

Der Pflegedienst Arlt ist ein verlässlicher Partner, wenn es darum geht, pflegende Angehörige zu entlasten und den Pflegebedürftigen bestmöglich zu unterstützen. Der Dienst bietet sowohl hauswirtschaftliche Leistungen als auch Betreuungsdienste an, die über den Entlastungsbetrag finanziert werden können. Ob es um das Putzen, Einkaufen oder um die Betreuung Ihres Angehörigen geht – der Pflegedienst Arlt steht Ihnen zur Seite, um den Pflegealltag zu erleichtern.


Zusätzlich bieten wir einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI, den Sie online per Videokonferenz durchführen können. Diese Beratungen, die sogar auf Türkisch möglich sind, helfen Ihnen dabei, genau zu klären, wie Sie den Entlastungsbetrag am besten nutzen können.


Erfahren Sie mehr über die Online Pflegeberatung per Videokonferenz in unserem Blogartikel!


Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst erhalten, sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungen sind nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bieten auch wertvolle Informationen und Unterstützung für pflegende Angehörige. Die Intervalle der Beratungen richten sich nach dem Pflegegrad:


  • Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: Beratung alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 und Pflegerad 5: Beratung alle 3 Monate


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7. Wie beantragt man den Entlastungsbetrag?

Den Entlastungsbetrag zu beantragen, ist in der Regel ein unkomplizierter Prozess, der Ihnen dabei helfen kann, den Pflegealltag deutlich zu erleichtern. Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv genutzt und bei der Pflegekasse abgerechnet werden. In diesem Kapitel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schritte zur Beantragung und Nutzung des Entlastungsbetrags.


  1. Leistungen in Anspruch nehmen: Bevor Sie den Entlastungsbetrag geltend machen können, müssen Sie die entsprechenden Dienstleistungen, wie hauswirtschaftliche Hilfe oder Betreuungsangebote, über anerkannte Anbieter in Anspruch nehmen. Pflegedienste wie der Pflegedienst Arlt sind dafür zugelassen und helfen Ihnen bei der Durchführung der nötigen Maßnahmen.
  2. Abrechnung durch Abtretungserklärung: Wir übernehmen die Abrechnung direkt für Sie durch eine Abtretungserklärung, sodass der Entlastungsbetrag nicht separat bei der Pflegekasse beantragt werden muss, sondern lediglich genutzt werden kann.


8. FAQ’s

8.1 Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2?

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, unabhängig davon, ob sie von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden oder nicht. Bei Pflegegrad 2 ist der Entlastungsbetrag besonders nützlich, da Pflegebedürftige in diesem Grad oft bereits eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit haben. Sie können den Entlastungsbetrag beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben einsetzen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 2 auf Dienstleistungen beschränkt ist, die die Haushaltsführung und Betreuung betreffen, nicht aber für körperbezogene Pflege genutzt werden kann.

8.2 Welche hauswirtschaftlichen Leistungen können durch den Entlastungsbetrag abgedeckt werden?

Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl von haushaltsnahen Dienstleistungen verwendet werden, die den Alltag des Pflegebedürftigen erleichtern. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören das Saugen und Wischen der Wohnung, das Abwischen von Schränken, Geschirrspülen, die Wäschepflege sowie das Bügeln und Fensterputzen. Auch das Einkaufen von Lebensmitteln und das Entsorgen des Haushaltsmülls können durch den Entlastungsbetrag finanziert werden. Selbst leichte Gartenarbeiten, wie das Entfernen von Laub oder das Pflegen von Beeten, können übernommen werden. Diese Dienstleistungen tragen dazu bei, dass der Haushalt des Pflegebedürftigen in einem sauberen und ordentlichen Zustand bleibt und der Pflegealltag einfacher bewältigt werden kann.

8.3 Wie wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt und verwaltet?

Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt an die pflegenden Angehörigen oder Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern funktioniert auf Erstattungsbasis. Das bedeutet, dass Sie die in Anspruch genommenen Dienstleistungen zunächst selbst bezahlen und anschließend die Rechnung bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Die Pflegekasse erstattet dann die Kosten bis zur Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags von 125,- Euro. Es ist wichtig, dass die Dienstleistungen durch anerkannte Anbieter, wie etwa Pflegedienste, erbracht werden. Diese stellen Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung aus, die Sie bei der Pflegekasse vorlegen können. Die Abrechnung sollte regelmäßig erfolgen, damit keine Ansprüche verloren gehen und der Entlastungsbetrag kontinuierlich genutzt werden kann.


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von Sebastian Arlt 3. Juli 2026
Hauswirtschaftliche Hilfe im Rhein-Main-Gebiet: Unterstützung im Haushalt über die Pflegekasse finanzieren Wenn Eltern oder andere nahestehende Menschen ihren Haushalt nicht mehr allein bewältigen können, stehen Angehörige oft vor einer schwierigen Situation. Beruf, eigene Familie und die Sorge um die Eltern lassen wenig Zeit, zusätzlich regelmäßig zu putzen, Wäsche zu machen oder Einkäufe zu übernehmen. Was viele Familien nicht wissen: Bereits ab Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse hauswirtschaftliche Unterstützung mitfinanzieren. Dafür gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dieser beträgt aktuell bis zu 131 € monatlich und kann für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag genutzt werden. Das gilt auch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die zu Hause versorgt werden. Der Pflegedienst Arlt bietet hauswirtschaftliche Hilfe im gesamten Rhein-Main-Gebiet an. Unser regulärer Einsatzrhythmus beträgt zwei Stunden alle zwei Wochen. Dieser feste Ablauf hilft uns, Einsätze zuverlässig zu planen und möglichst kontinuierlich dieselben Mitarbeitenden einzusetzen. Was gehört zur hauswirtschaftlichen Hilfe? Hauswirtschaftliche Hilfe umfasst praktische Unterstützung im Haushalt. Sie richtet sich an Menschen, die zu Hause leben, aber bestimmte Aufgaben im Alltag nicht mehr allein schaffen oder nur noch mit großer Anstrengung erledigen können. Im Vordergrund steht nicht nur ein sauberer Haushalt. Es geht auch darum, den Alltag zu stabilisieren, Angehörige zu entlasten und ein möglichst langes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Typische Leistungen im Haushalt Zur hauswirtschaftlichen Unterstützung gehören zum Beispiel: Reinigung der Wohnung Staubsaugen und Wischen Reinigung von Bad und Küche Wäsche waschen, aufhängen, zusammenlegen oder bügeln Bettwäsche wechseln Einkäufe und Besorgungen des täglichen Bedarfs Müll entsorgen einfache Unterstützung bei Ordnung und Alltagstätigkeiten Der genaue Umfang richtet sich nach der persönlichen Situation im Haushalt. Entscheidend ist, welche Hilfe regelmäßig benötigt wird und welche Aufgaben für die betroffene Person oder die Angehörigen zur Belastung geworden sind. Warum ein Pflegedienst statt einer privaten Haushaltshilfe? Ein zugelassener Pflegedienst kann hauswirtschaftliche Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen über Pflegekassen-Budgets abrechnen. Für Familien bedeutet das mehr Sicherheit, klare Abläufe und eine verlässliche Organisation. Außerdem arbeiten wir mit festen Einsatzplänen und eingearbeiteten Mitarbeitenden. Gerade im Haushalt älterer Menschen ist Vertrauen wichtig. Viele Kundinnen und Kunden möchten nicht ständig neue Personen in der Wohnung haben. Deshalb setzen wir auf Kontinuität, feste Zeiten und möglichst gleichbleibende Mitarbeitende. Der Entlastungsbetrag: 131 € monatlich ab Pflegegrad 1 Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser beträgt aktuell bis zu 131 € monatlich. Im Jahr sind das bis zu 1.572 €. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird also nicht einfach ausgezahlt, sondern kann für anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Dazu kann auch hauswirtschaftliche Hilfe gehören. Besonders wichtig bei Pflegegrad 1 Gerade bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders wichtig. Denn bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein reguläres Pflegegeld und keine regulären ambulanten Pflegesachleistungen wie bei höheren Pflegegraden. Das bedeutet: Die 131 € monatlich sind bei Pflegegrad 1 oft die zentrale Möglichkeit, um Unterstützung im Haushalt über die Pflegekasse zu finanzieren. Nicht genutzte Beträge können angespart werden Nicht genutzte Beträge müssen nicht sofort im jeweiligen Monat verbraucht werden. Sie können innerhalb des Kalenderjahres angesammelt werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können in der Regel noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Das ist besonders hilfreich, wenn hauswirtschaftliche Hilfe nicht direkt ab Beginn des Pflegegrades organisiert wurde. In vielen Fällen kann dadurch bereits ein Guthaben vorhanden sein, das für regelmäßige Unterstützung eingesetzt werden kann. Hauswirtschaftliche Hilfe im gesamten Rhein-Main-Gebiet Der Pflegedienst Arlt bietet hauswirtschaftliche Versorgung im gesamten Rhein-Main-Gebiet an. Dazu gehören je nach Kapazität und Tourenplanung Städte und Gemeinden in der Region rund um Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Rüsselsheim und das umliegende Gebiet. Für Angehörige ist ein gut organisierter Anbieter in der Region besonders wichtig. Viele Kinder wohnen nicht direkt bei ihren Eltern oder arbeiten in einer anderen Stadt im Rhein-Main-Gebiet. Eine verlässliche hauswirtschaftliche Unterstützung sorgt dafür, dass regelmäßig jemand vor Ort ist und der Haushalt nicht dauerhaft an den Angehörigen hängen bleibt. Unterstützung für Familien in der gesamten Region Ob in einer Großstadt, im Umland oder in kleineren Orten des Rhein-Main-Gebiets: Der Bedarf ist oft derselbe. Ältere Menschen möchten möglichst lange zu Hause wohnen bleiben, schaffen aber schwere oder regelmäßige Haushaltsaufgaben nicht mehr allein. Hauswirtschaftliche Hilfe kann genau hier unterstützen. Sie entlastet die pflegebedürftige Person und gleichzeitig die Angehörigen. Warum regionale Einsatzplanung wichtig ist Hauswirtschaftliche Hilfe funktioniert nur dann gut, wenn die Einsätze zuverlässig geplant werden können. Gerade im Rhein-Main-Gebiet mit vielen Städten, Verkehrswegen und unterschiedlichen Entfernungen ist eine stabile Tourenplanung entscheidend. Deshalb arbeiten wir mit festen Rhythmen und klaren Einsatzzeiten. So können wir besser planen, Wege sinnvoll verbinden und eher gewährleisten, dass möglichst dieselben Mitarbeitenden regelmäßig in denselben Haushalt kommen. Unser Rhythmus: Zwei Stunden alle zwei Wochen Beim Pflegedienst Arlt bieten wir hauswirtschaftliche Hilfe grundsätzlich in einem festen Rhythmus an: zwei Stunden alle zwei Wochen. Weniger bieten wir bewusst nicht an. Der Grund ist einfach: Kurze oder unregelmäßige Einsätze lassen sich schlechter planen. Sie führen häufig dazu, dass immer wieder andere Mitarbeitende kommen müssen. Genau das ist ein Problem, über das sich viele Familien bei hauswirtschaftlicher Hilfe beschweren. Warum wir keine kürzeren Einsätze anbieten Unser Ziel ist nicht, möglichst viele kleine Einzeltermine zu vergeben. Unser Ziel ist, verlässliche Unterstützung mit möglichst hoher Kontinuität anzubieten. Mit einem festen Einsatz von zwei Stunden alle 14 Tage können wir Touren besser planen. Dadurch können wir eher gewährleisten, dass möglichst dieselben Mitarbeitenden regelmäßig in denselben Haushalt kommen. Das schafft Vertrauen. Die Mitarbeitenden kennen den Haushalt, wissen, worauf geachtet werden muss, und die Kundinnen und Kunden müssen nicht jedes Mal neu erklären, was wichtig ist. Qualität braucht gute Planung und faire Arbeitsbedingungen Hauswirtschaftliche Hilfe ist Vertrauensarbeit. Die Mitarbeitenden arbeiten in privaten Wohnungen, oft bei älteren oder eingeschränkten Menschen. Dafür braucht es Zuverlässigkeit, Sorgfalt und ein gutes Gespür für die Situation vor Ort. Deshalb achten wir auf gute Organisation, faire Arbeitsbedingungen und eine stabile Einsatzplanung. Nur so lassen sich zuverlässige Mitarbeitende langfristig halten. Das ist ein wichtiger Grund für eine gleichbleibend hohe Qualität und hohe Kundenzufriedenheit. Warum der Entlastungsbetrag allein oft nicht ausreicht Der Entlastungsbetrag ist ein wichtiger Einstieg in die Finanzierung hauswirtschaftlicher Hilfe. Für regelmäßige Unterstützung im festen Rhythmus reicht er allein jedoch häufig nicht vollständig aus. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Familien die Differenz vollständig privat tragen müssen. Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation können weitere Pflegekassen-Budgets genutzt oder kombiniert werden. Besonders wichtig sind dabei: angesparte Entlastungsbeträge der Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 unter bestimmten Voraussetzungen Ziel ist, die vorhandenen Ansprüche sinnvoll zu nutzen und unnötige Eigenanteile möglichst zu vermeiden. Umwandlungsanspruch: Mehr Budget ab Pflegegrad 2 Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % der nicht genutzten ambulanten Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Dazu kann auch hauswirtschaftliche Hilfe gehören, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser sogenannte Umwandlungsanspruch ist für viele Familien interessant, weil dadurch deutlich mehr praktische Unterstützung möglich wird. Warum der Umwandlungsanspruch finanziell oft sinnvoll ist Viele Angehörige denken zunächst: Wenn zusätzliche Leistungen genutzt werden, fällt derselbe Betrag beim Pflegegeld weg. Das stimmt so jedoch nicht. Der Betrag wird nicht einfach eins zu eins vom Pflegegeld abgezogen. Stattdessen wird anteilig gerechnet. Dadurch kann der tatsächliche Rückgang beim Pflegegeld geringer sein als der zusätzliche Leistungswert, der für Unterstützung im Haushalt genutzt wird. Anders gesagt: Familien können über den Umwandlungsanspruch oft mehr praktische Hilfe erhalten, als sie durch eine reine Selbstzahlung finanzieren würden. Praktischer Vorteil für Familien Der Umwandlungsanspruch kann helfen, den Eigenanteil deutlich zu reduzieren. Gerade wenn der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nicht ausreicht, ist diese Möglichkeit häufig sinnvoll. So kann regelmäßige hauswirtschaftliche Hilfe besser finanziert werden, ohne dass Familien die gesamten Mehrkosten privat tragen müssen. Wann der Umwandlungsanspruch besonders interessant ist Der Umwandlungsanspruch kann besonders dann sinnvoll sein, wenn: ein Pflegegrad ab 2 vorliegt ambulante Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden regelmäßig hauswirtschaftliche Unterstützung benötigt wird Angehörige entlastet werden sollen der Entlastungsbetrag allein nicht ausreicht Welche Lösung im Einzelfall passt, hängt vom Pflegegrad, den bereits genutzten Leistungen und dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf ab. Verhinderungspflege für hauswirtschaftliche Unterstützung Auch Verhinderungspflege kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle spielen. Sie kommt infrage, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei: Urlaub Krankheit beruflichen Verpflichtungen eigener Überlastung Terminen oder familiären Verpflichtungen Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege kommt grundsätzlich ab Pflegegrad 2 infrage. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Dieser beträgt im Jahr 2026 bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Ob und in welchem Umfang Verhinderungspflege für hauswirtschaftliche Unterstützung genutzt werden kann, hängt von der konkreten Situation und den Voraussetzungen der Pflegekasse ab. Sinnvoll bei Entlastung der Angehörigen Verhinderungspflege ist besonders dann interessant, wenn Angehörige regelmäßig helfen, aber vorübergehend entlastet werden müssen. Wenn zum Beispiel Tochter oder Sohn normalerweise den Haushalt der Eltern mit übernehmen, dies aber zeitweise nicht leisten können, kann Verhinderungspflege eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit sein. Für wen ist hauswirtschaftliche Hilfe geeignet? Hauswirtschaftliche Hilfe eignet sich für Menschen, die zu Hause leben und Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben benötigen. Besonders häufig melden sich Angehörige, die merken, dass der Haushalt der Eltern zunehmend schwieriger wird. Oft funktioniert vieles noch selbstständig, aber schwere oder regelmäßige Aufgaben werden zur Belastung. Beispiel 1: Die Mutter mit Pflegegrad 1 Die Mutter lebt noch allein in ihrer Wohnung. Sie kommt im Alltag grundsätzlich zurecht, aber Staubsaugen, Wischen, Badreinigung und Bettwäschewechsel werden immer anstrengender. In diesem Fall kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, um hauswirtschaftliche Hilfe zu finanzieren. Bei Pflegegrad 1 ist das besonders wichtig, weil noch kein reguläres Pflegegeld zur Verfügung steht. Beispiel 2: Angehörige wohnen nicht direkt vor Ort Viele Angehörige wohnen oder arbeiten in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Offenbach oder einer anderen Stadt im Rhein-Main-Gebiet. Sie können nicht regelmäßig den Haushalt der Eltern übernehmen. Ein fester Einsatzrhythmus gibt Sicherheit. Die Angehörigen wissen, dass regelmäßig jemand kommt, unterstützt und auch Veränderungen im Haushalt wahrnimmt. Beispiel 3: Die Pflege läuft, aber der Haushalt bleibt liegen In vielen Familien übernehmen Angehörige bereits viel: Arzttermine, Organisation, Einkäufe, Begleitung im Alltag oder andere Unterstützungsaufgaben. Der Haushalt bleibt dann oft zusätzlich an ihnen hängen. Genau hier kann hauswirtschaftliche Hilfe entlasten. Sie nimmt praktische Aufgaben ab und schafft Freiraum für Angehörige. So läuft die hauswirtschaftliche Hilfe beim Pflegedienst Arlt ab Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten. Ziel ist, schnell zu klären, welche Unterstützung benötigt wird und wie die Finanzierung organisiert werden kann. 1. Kontakt aufnehmen Sie melden sich telefonisch oder über das Kontaktformular. Auch Angehörige können die erste Anfrage für ihre Eltern oder Familienmitglieder stellen. Im ersten Schritt klären wir, wo im Rhein-Main-Gebiet die Unterstützung benötigt wird, welche Aufgaben anfallen und ob bereits ein Pflegegrad vorhanden ist. 2. Bedarf und Einsatzrhythmus klären Wir besprechen, welche hauswirtschaftlichen Aufgaben regelmäßig übernommen werden sollen. Unser Standard ist ein Einsatz von zwei Stunden alle zwei Wochen. Mehr Unterstützung ist nach Absprache möglich. Weniger oder sehr unregelmäßige Einsätze bieten wir bewusst nicht an, weil dadurch die Kontinuität und Planbarkeit leiden würden. 3. Pflegekassen-Budget prüfen Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, wird geprüft, welches Budget genutzt werden kann. Möglich sind je nach Situation: Entlastungsbetrag angesparte Entlastungsbeträge Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 unter bestimmten Voraussetzungen So lässt sich häufig vermeiden, dass Familien unnötig viel privat zahlen. 4. Abrechnung organisieren Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Abrechnung über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse erfolgen. Das bedeutet: Die erstattungsfähigen Leistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Sollte ein Eigenanteil entstehen, wird dieser vorher transparent besprochen. 5. Feste Einsätze starten Nach der Abstimmung werden feste Termine geplant. Unser Ziel ist, möglichst dieselben Mitarbeitenden regelmäßig in denselben Haushalt zu schicken. Bei Urlaub oder Krankheit kann eine Vertretung notwendig sein. Grundsätzlich planen wir aber auf Kontinuität, weil genau das für viele Familien der wichtigste Qualitätsfaktor ist. Häufige Fragen zur hauswirtschaftlichen Hilfe im Rhein-Main-Gebiet Bekommt man Haushaltshilfe schon bei Pflegegrad 1? Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung, wenn die Person zu Hause versorgt wird. Gerade bei Pflegegrad 1 ist dieser Betrag besonders wichtig, weil noch kein reguläres Pflegegeld gezahlt wird. Reichen die 131 € monatlich für regelmäßige Hilfe aus? Für regelmäßige hauswirtschaftliche Hilfe im festen Rhythmus reicht der Entlastungsbetrag häufig nicht vollständig aus. Er deckt aber einen wichtigen Teil der Kosten. Zusätzlich können je nach Pflegegrad weitere Budgets genutzt werden, zum Beispiel der Umwandlungsanspruch oder unter bestimmten Voraussetzungen Verhinderungspflege. Warum bietet Pflegedienst Arlt keine kürzeren Einsätze an? Weil wir Verlässlichkeit und Qualität sicherstellen möchten. Mit festen Zwei-Stunden-Einsätzen alle zwei Wochen können wir besser planen und eher gewährleisten, dass möglichst gleichbleibende Mitarbeitende kommen. Das schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass die Unterstützung im Haushalt nicht jedes Mal neu organisiert werden muss. Kommt immer dieselbe Person? Unser Ziel ist, möglichst kontinuierlich dieselben Mitarbeitenden einzusetzen. Das gelingt durch feste Rhythmen, stabile Tourenplanung und klare Einsatzzeiten. Bei Urlaub oder Krankheit kann eine Vertretung notwendig sein. Kann ich als Tochter oder Sohn die Hilfe für meine Eltern organisieren? Ja. Angehörige können die hauswirtschaftliche Hilfe für ihre Eltern oder Familienmitglieder anfragen und mitorganisieren. Das ist besonders hilfreich, wenn Angehörige berufstätig sind oder nicht direkt in der Nähe wohnen. Muss ich die Leistungen selbst bei der Pflegekasse einreichen? In vielen Fällen nicht. Wenn eine Abtretungserklärung vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind, können erstattungsfähige Leistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Sollte ein Eigenanteil entstehen, wird dieser vorher transparent erklärt. In welchen Orten ist Pflegedienst Arlt tätig? Pflegedienst Arlt bietet hauswirtschaftliche Hilfe im gesamten Rhein-Main-Gebiet an. Je nach Kapazität und Tourenplanung sind Einsätze in Städten und Gemeinden rund um Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Rüsselsheim und dem umliegenden Gebiet möglich. Jetzt hauswirtschaftliche Hilfe im Rhein-Main-Gebiet anfragen Sie möchten wissen, ob hauswirtschaftliche Unterstützung für Ihre Eltern oder Angehörigen infrage kommt? Dann melden Sie sich beim Pflegedienst Arlt. Wir erklären Ihnen, wie unser Einsatzrhythmus funktioniert, welche Pflegekassen-Budgets genutzt werden können und wie die Abrechnung organisiert wird. Mit festen Einsätzen alle zwei Wochen, fairen Arbeitsbedingungen und möglichst gleichbleibenden Mitarbeitenden schaffen wir verlässliche Unterstützung im Haushalt. Pflegedienst Arlt. Hauswirtschaftliche Versorgung im Rhein-Main-Gebiet mit festen Einsatzzeiten, transparenter Abrechnung und möglichst hoher personeller Kontinuität.
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