Pflegeberufegesetz
Ein Gesetz, das die Pflege stärken soll und genau das Gegenteil bewirkt
Von Sebastian Arlt, Krankenpfleger, Inhaber des Pflegedienstes Arlt und Berater für ambulante Pflegedienste
Ich bin seit Jahren in der Pflege als Krankenpfleger, als Unternehmer und als Berater für Kolleginnen und Kollegen, die einen eigenen Dienst führen. Und ich sage das gleich zu Beginn ganz deutlich, damit kein Missverständnis entsteht: Ich bin nicht gegen die Finanzierung der Pflegeausbildung. Wir brauchen jeden ausgebildeten Menschen, den wir bekommen können. Die generalistische Ausbildung ist richtig, und dass sie finanziert werden muss, steht für mich außer Frage.
Womit ich ein Problem habe, ein so großes, dass ich das Land Hessen deswegen vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verklagt habe, ist die Art und Weise, wie die Ausbildungsumlage nach dem Pflegeberufegesetz umgesetzt wird. Denn diese Umsetzung schädigt genau die Betriebe, die das Gesetz eigentlich stärken soll. Das Ziel verkehrt sich in sein Gegenteil.
Das Versprechen: liquiditätsneutral. Die Realität: über drei Jahre Vorfinanzierung.
Die Idee hinter der Umlage klingt fair. Jeder Pflegebetrieb zahlt einen monatlichen Umlagebetrag in den Ausbildungsfonds ein. Im Gegenzug darf er einen Ausbildungsumlage-Zuschlag (ABU-Z) auf seine Leistungen erheben und über die Patienten refinanzieren. Unterm Strich, so die offizielle Logik, soll ein Betrieb durch die Umlage weder Gewinn noch Verlust machen. Das hat mir die zuständige Behörde sogar schriftlich bestätigt.
In der Praxis funktioniert das nicht. Was der Bescheid an Umlage festsetzt, lässt sich über den Zuschlag schlicht nicht in gleicher Höhe wieder hereinholen. Bei meinem eigenen Betrieb liegt die monatliche Unterdeckung bei rund 1.000 Euro in einem Jahr im anderen evtl. bei 2.000 Euro, Monat für Monat. Das sind etwa 12.000 - 24.000 Euro pro Jahr, die ich aus eigener Tasche vorstrecke. Und weil die Umlage einen mehrjährigen Vorlauf hat, summiert sich diese Vorfinanzierung über rund drei Jahre auf etwa 36.000 - 72.000 Euro, die der Betrieb stemmen muss, bevor überhaupt ein Ausgleich stattfindet.
72.000 Euro. Das ist kein Buchungsposten, das ist die Liquidität eines Pflegedienstes.
Wer zahlt drauf, zahlt doppelt: die Zinsfalle
Kaum ein ambulanter Pflegedienst hat ein solches Polster einfach so herumliegen. Also passiert das, was passieren muss: Man geht ins Kontokorrent, zieht das Geschäftskonto über, nimmt Betriebsmittellinien in Anspruch. Und dafür zahlt man Zinsen, Überziehungszinsen, die mit jeder weiteren Tausenderschwelle steigen.
In meinem Fall belaufen sich allein die Zinskosten dieser erzwungenen Vorfinanzierung auf rund 4.000 - 9.000 Euro. Geld, das nicht in eine bessere Versorgung fließt, nicht in Personal, nicht in Praxisanleitung sondern an die Bank, nur weil der Staat sein eigenes Versprechen der Liquiditätsneutralität nicht einhält. Das ist die eigentliche Absurdität: Ein Instrument, das die Ausbildung sichern soll, entzieht den Betrieben genau das Geld, das sie für Ausbildung bräuchten.
Die Kostenträger machen nicht mit
Man könnte einwenden: Der Zuschlag ist doch da, also holt euch das Geld eben über die Patienten und das Defizit über die Kostenträger zurück. Genau hier liegt der nächste Konstruktionsfehler. In den Vergütungsverhandlungen nach § 89 SGB XI erkennen die Pflegekassen die Ausbildungsumlage ausdrücklich nicht als refinanzierungsrelevant an. Ich habe dazu mehrere schriftliche Stellungnahmen von Kassen vorliegen, die das schwarz auf weiß bestätigen.
Damit sitzt der Pflegedienst zwischen zwei Stühlen: Die Behörde setzt die Umlage in voller Höhe fest und vollstreckt sie notfalls. Die Kostenträger sagen gleichzeitig, dass sie diese Last in den Verhandlungen nicht gegenfinanzieren. Die Lücke dazwischen trägt – allein – der Betrieb.
Und wenn am Ende abgerechnet wird?
Auch der Jahresausgleich nach § 17 PflAFinV ist keine echte Entlastung, weil er asymmetrisch gehandhabt wird. Hat ein Betrieb am Ende zu wenig über den Zuschlag eingenommen, wird ein Ausgleich zu seinen Gunsten oft schon bei kleinsten Abweichungen verweigert. Hat er umgekehrt etwas zu viel eingenommen, wird dieser Betrag vollständig abgeschöpft und an den Fonds abgeführt. Oben wird also voll kassiert, unten wird gemauert. Diese Schieflage ist kein Einzelfall meiner Wahrnehmung auch der Berufsverband bewertet diese Praxis ausdrücklich als fehlerhaft.
Das eigentliche Ziel geht verloren
Und damit sind wir beim Kern. Das Pflegeberufegesetz will die Pflege stärken: mehr Ausbildung, stabilere Betriebe, eine zukunftsfähige Versorgung. Die gelebte Umlagepraxis erreicht das genaue Gegenteil.
Ein Betrieb, der dauerhaft Liquidität verliert und Überziehungszinsen zahlt, verschiebt Investitionen. Er schränkt Leistungen ein. Er kann sich teure Freistellungen für Praxisanleitung schlechter leisten und ohne Praxisanleitung gibt es keine Ausbildung. Im Extremfall gibt ein Dienst auf. Jede Einrichtung, die unter dieser Last zusammenbricht, ist ein Ausbildungsplatz weniger, eine Versorgungslücke mehr. Eine Umlage, die die Betriebe wirtschaftlich schwächt, gefährdet damit unmittelbar genau die Ausbildung, die sie finanzieren soll und gefährdet noch zusätzlich die gesellschaftliche Versorgung. Gut gemeint, aber in der Umsetzung betriebsschädigend und nicht im Einklang mit dem Versorgungsauftrag der Kostenträger.
Warum ich vor Gericht gegangen bin
Genau deshalb klage ich vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Nicht gegen die Idee der Ausbildungsfinanzierung, sondern gegen eine Vollzugspraxis, die das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Übermaßverbot verletzt und unverhältnismäßig in die wirtschaftliche Existenz der Betriebe eingreift. Es gibt mildere Wege, das Ziel zu erreichen etwa eine tatsächlich liquiditätsneutrale Ausgestaltung. Diese Wege werden nicht gegangen.
Mir ist wichtig zu betonen: Das ist kein Einzelfall. Bundesweit sind zahlreiche Pflegeeinrichtungen betroffen, mehrere Verfahren laufen parallel. Es ist ein strukturelles Problem der aktuellen Umlagepraxis, kein individuelles Pech eines einzelnen Dienstes.
Was mich besonders ernüchtert
Bei alldem habe ich nie nur den juristischen Weg gesucht. Ich habe das Problem auch politisch angesprochen direkt, persönlich, an die zuständige hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Diana Stolz. Eine Ministerin, deren Ressort genau für die Pflege zuständig ist und der das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege nachgeordnet ist.
Die Antwort? Es gab keine. Auch auf eine persönliche Ansprache des Problems reagierte die Ministerin nicht. Und das ist vielleicht die bitterste Erkenntnis aus dieser ganzen Auseinandersetzung: Während in Sonntagsreden die Pflege beschworen wird, bleibt der Hilferuf eines Pflegeunternehmers, der konkret und mit Zahlen auf eine existenzgefährdende Fehlsteuerung hinweist, schlicht unbeantwortet.
Mein Fazit
Ich werde diesen Weg weitergehen vor Gericht, im Austausch mit Berufsverbänden und gemeinsam mit anderen betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Nicht, weil ich Lust auf Streit mit der Verwaltung hätte, sondern weil ich nicht zusehen will, wie ein Gesetz, das unsere Branche stärken soll, sie Stück für Stück schwächt.
Wenn Sie einen Pflegedienst führen und die gleichen Erfahrungen machen: Sie sind damit nicht allein. Reden Sie darüber, dokumentieren Sie Ihre Zahlen, schließen Sie sich zusammen. Je mehr von uns sichtbar machen, dass hier etwas grundsätzlich schiefläuft, desto schwerer wird es, das Problem weiter zu ignorieren.
Die Pflege verdient ein Finanzierungssystem, das sie trägt nicht eines, das sie ausbluten lässt.





