Pflegeberufegesetz

Sebastian Arlt • 9. Juni 2026

Ein Gesetz, das die Pflege stärken soll und genau das Gegenteil bewirkt


Von Sebastian Arlt, Krankenpfleger, Inhaber des Pflegedienstes Arlt und Berater für ambulante Pflegedienste

Ich bin seit Jahren in der Pflege als Krankenpfleger, als Unternehmer und als Berater für Kolleginnen und Kollegen, die einen eigenen Dienst führen. Und ich sage das gleich zu Beginn ganz deutlich, damit kein Missverständnis entsteht: Ich bin nicht gegen die Finanzierung der Pflegeausbildung. Wir brauchen jeden ausgebildeten Menschen, den wir bekommen können. Die generalistische Ausbildung ist richtig, und dass sie finanziert werden muss, steht für mich außer Frage.

Womit ich ein Problem habe, ein so großes, dass ich das Land Hessen deswegen vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verklagt habe, ist die Art und Weise, wie die Ausbildungsumlage nach dem Pflegeberufegesetz umgesetzt wird. Denn diese Umsetzung schädigt genau die Betriebe, die das Gesetz eigentlich stärken soll. Das Ziel verkehrt sich in sein Gegenteil.


Das Versprechen: liquiditätsneutral. Die Realität: über drei Jahre Vorfinanzierung.

Die Idee hinter der Umlage klingt fair. Jeder Pflegebetrieb zahlt einen monatlichen Umlagebetrag in den Ausbildungsfonds ein. Im Gegenzug darf er einen Ausbildungsumlage-Zuschlag (ABU-Z) auf seine Leistungen erheben und über die Patienten refinanzieren. Unterm Strich, so die offizielle Logik, soll ein Betrieb durch die Umlage weder Gewinn noch Verlust machen. Das hat mir die zuständige Behörde sogar schriftlich bestätigt.

In der Praxis funktioniert das nicht. Was der Bescheid an Umlage festsetzt, lässt sich über den Zuschlag schlicht nicht in gleicher Höhe wieder hereinholen. Bei meinem eigenen Betrieb liegt die monatliche Unterdeckung bei rund 1.000 Euro in einem Jahr im anderen evtl. bei 2.000 Euro, Monat für Monat. Das sind etwa 12.000 - 24.000 Euro pro Jahr, die ich aus eigener Tasche vorstrecke. Und weil die Umlage einen mehrjährigen Vorlauf hat, summiert sich diese Vorfinanzierung über rund drei Jahre auf etwa 36.000 - 72.000 Euro, die der Betrieb stemmen muss, bevor überhaupt ein Ausgleich stattfindet.

72.000 Euro. Das ist kein Buchungsposten, das ist die Liquidität eines Pflegedienstes.


Wer zahlt drauf, zahlt doppelt: die Zinsfalle

Kaum ein ambulanter Pflegedienst hat ein solches Polster einfach so herumliegen. Also passiert das, was passieren muss: Man geht ins Kontokorrent, zieht das Geschäftskonto über, nimmt Betriebsmittellinien in Anspruch. Und dafür zahlt man Zinsen, Überziehungszinsen, die mit jeder weiteren Tausenderschwelle steigen.

In meinem Fall belaufen sich allein die Zinskosten dieser erzwungenen Vorfinanzierung auf rund 4.000 - 9.000 Euro. Geld, das nicht in eine bessere Versorgung fließt, nicht in Personal, nicht in Praxisanleitung sondern an die Bank, nur weil der Staat sein eigenes Versprechen der Liquiditätsneutralität nicht einhält. Das ist die eigentliche Absurdität: Ein Instrument, das die Ausbildung sichern soll, entzieht den Betrieben genau das Geld, das sie für Ausbildung bräuchten.


Die Kostenträger machen nicht mit

Man könnte einwenden: Der Zuschlag ist doch da, also holt euch das Geld eben über die Patienten und das Defizit über die Kostenträger zurück. Genau hier liegt der nächste Konstruktionsfehler. In den Vergütungsverhandlungen nach § 89 SGB XI erkennen die Pflegekassen die Ausbildungsumlage ausdrücklich nicht als refinanzierungsrelevant an. Ich habe dazu mehrere schriftliche Stellungnahmen von Kassen vorliegen, die das schwarz auf weiß bestätigen.

Damit sitzt der Pflegedienst zwischen zwei Stühlen: Die Behörde setzt die Umlage in voller Höhe fest und vollstreckt sie notfalls. Die Kostenträger sagen gleichzeitig, dass sie diese Last in den Verhandlungen nicht gegenfinanzieren. Die Lücke dazwischen trägt – allein – der Betrieb.


Und wenn am Ende abgerechnet wird?

Auch der Jahresausgleich nach § 17 PflAFinV ist keine echte Entlastung, weil er asymmetrisch gehandhabt wird. Hat ein Betrieb am Ende zu wenig über den Zuschlag eingenommen, wird ein Ausgleich zu seinen Gunsten oft schon bei kleinsten Abweichungen verweigert. Hat er umgekehrt etwas zu viel eingenommen, wird dieser Betrag vollständig abgeschöpft und an den Fonds abgeführt. Oben wird also voll kassiert, unten wird gemauert. Diese Schieflage ist kein Einzelfall meiner Wahrnehmung auch der Berufsverband bewertet diese Praxis ausdrücklich als fehlerhaft.


Das eigentliche Ziel geht verloren

Und damit sind wir beim Kern. Das Pflegeberufegesetz will die Pflege stärken: mehr Ausbildung, stabilere Betriebe, eine zukunftsfähige Versorgung. Die gelebte Umlagepraxis erreicht das genaue Gegenteil.

Ein Betrieb, der dauerhaft Liquidität verliert und Überziehungszinsen zahlt, verschiebt Investitionen. Er schränkt Leistungen ein. Er kann sich teure Freistellungen für Praxisanleitung schlechter leisten  und ohne Praxisanleitung gibt es keine Ausbildung. Im Extremfall gibt ein Dienst auf. Jede Einrichtung, die unter dieser Last zusammenbricht, ist ein Ausbildungsplatz weniger, eine Versorgungslücke mehr. Eine Umlage, die die Betriebe wirtschaftlich schwächt, gefährdet damit unmittelbar genau die Ausbildung, die sie finanzieren soll und gefährdet noch zusätzlich die gesellschaftliche Versorgung. Gut gemeint, aber in der Umsetzung betriebsschädigend und nicht im Einklang mit dem Versorgungsauftrag der Kostenträger.


Warum ich vor Gericht gegangen bin

Genau deshalb klage ich vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Nicht gegen die Idee der Ausbildungsfinanzierung, sondern gegen eine Vollzugspraxis, die das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Übermaßverbot verletzt und unverhältnismäßig in die wirtschaftliche Existenz der Betriebe eingreift. Es gibt mildere Wege, das Ziel zu erreichen etwa eine tatsächlich liquiditätsneutrale Ausgestaltung. Diese Wege werden nicht gegangen.

Mir ist wichtig zu betonen: Das ist kein Einzelfall. Bundesweit sind zahlreiche Pflegeeinrichtungen betroffen, mehrere Verfahren laufen parallel. Es ist ein strukturelles Problem der aktuellen Umlagepraxis, kein individuelles Pech eines einzelnen Dienstes.


Was mich besonders ernüchtert

Bei alldem habe ich nie nur den juristischen Weg gesucht. Ich habe das Problem auch politisch angesprochen direkt, persönlich, an die zuständige hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Diana Stolz. Eine Ministerin, deren Ressort genau für die Pflege zuständig ist und der das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege nachgeordnet ist.

Die Antwort? Es gab keine. Auch auf eine persönliche Ansprache des Problems reagierte die Ministerin nicht. Und das ist vielleicht die bitterste Erkenntnis aus dieser ganzen Auseinandersetzung: Während in Sonntagsreden die Pflege beschworen wird, bleibt der Hilferuf eines Pflegeunternehmers, der konkret und mit Zahlen auf eine existenzgefährdende Fehlsteuerung hinweist, schlicht unbeantwortet.


Mein Fazit

Ich werde diesen Weg weitergehen vor Gericht, im Austausch mit Berufsverbänden und gemeinsam mit anderen betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Nicht, weil ich Lust auf Streit mit der Verwaltung hätte, sondern weil ich nicht zusehen will, wie ein Gesetz, das unsere Branche stärken soll, sie Stück für Stück schwächt.

Wenn Sie einen Pflegedienst führen und die gleichen Erfahrungen machen: Sie sind damit nicht allein. Reden Sie darüber, dokumentieren Sie Ihre Zahlen, schließen Sie sich zusammen. Je mehr von uns sichtbar machen, dass hier etwas grundsätzlich schiefläuft, desto schwerer wird es, das Problem weiter zu ignorieren.

Die Pflege verdient ein Finanzierungssystem, das sie trägt nicht eines, das sie ausbluten lässt.

von Sebastian Arlt 3. Juli 2026
Hauswirtschaftliche Hilfe im Rhein-Main-Gebiet: Unterstützung im Haushalt über die Pflegekasse finanzieren Wenn Eltern oder andere nahestehende Menschen ihren Haushalt nicht mehr allein bewältigen können, stehen Angehörige oft vor einer schwierigen Situation. Beruf, eigene Familie und die Sorge um die Eltern lassen wenig Zeit, zusätzlich regelmäßig zu putzen, Wäsche zu machen oder Einkäufe zu übernehmen. Was viele Familien nicht wissen: Bereits ab Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse hauswirtschaftliche Unterstützung mitfinanzieren. Dafür gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dieser beträgt aktuell bis zu 131 € monatlich und kann für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag genutzt werden. Das gilt auch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die zu Hause versorgt werden. Der Pflegedienst Arlt bietet hauswirtschaftliche Hilfe im gesamten Rhein-Main-Gebiet an. Unser regulärer Einsatzrhythmus beträgt zwei Stunden alle zwei Wochen. Dieser feste Ablauf hilft uns, Einsätze zuverlässig zu planen und möglichst kontinuierlich dieselben Mitarbeitenden einzusetzen. Was gehört zur hauswirtschaftlichen Hilfe? Hauswirtschaftliche Hilfe umfasst praktische Unterstützung im Haushalt. Sie richtet sich an Menschen, die zu Hause leben, aber bestimmte Aufgaben im Alltag nicht mehr allein schaffen oder nur noch mit großer Anstrengung erledigen können. Im Vordergrund steht nicht nur ein sauberer Haushalt. Es geht auch darum, den Alltag zu stabilisieren, Angehörige zu entlasten und ein möglichst langes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Typische Leistungen im Haushalt Zur hauswirtschaftlichen Unterstützung gehören zum Beispiel: Reinigung der Wohnung Staubsaugen und Wischen Reinigung von Bad und Küche Wäsche waschen, aufhängen, zusammenlegen oder bügeln Bettwäsche wechseln Einkäufe und Besorgungen des täglichen Bedarfs Müll entsorgen einfache Unterstützung bei Ordnung und Alltagstätigkeiten Der genaue Umfang richtet sich nach der persönlichen Situation im Haushalt. Entscheidend ist, welche Hilfe regelmäßig benötigt wird und welche Aufgaben für die betroffene Person oder die Angehörigen zur Belastung geworden sind. Warum ein Pflegedienst statt einer privaten Haushaltshilfe? Ein zugelassener Pflegedienst kann hauswirtschaftliche Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen über Pflegekassen-Budgets abrechnen. Für Familien bedeutet das mehr Sicherheit, klare Abläufe und eine verlässliche Organisation. Außerdem arbeiten wir mit festen Einsatzplänen und eingearbeiteten Mitarbeitenden. Gerade im Haushalt älterer Menschen ist Vertrauen wichtig. Viele Kundinnen und Kunden möchten nicht ständig neue Personen in der Wohnung haben. Deshalb setzen wir auf Kontinuität, feste Zeiten und möglichst gleichbleibende Mitarbeitende. Der Entlastungsbetrag: 131 € monatlich ab Pflegegrad 1 Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser beträgt aktuell bis zu 131 € monatlich. Im Jahr sind das bis zu 1.572 €. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird also nicht einfach ausgezahlt, sondern kann für anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Dazu kann auch hauswirtschaftliche Hilfe gehören. Besonders wichtig bei Pflegegrad 1 Gerade bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders wichtig. Denn bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein reguläres Pflegegeld und keine regulären ambulanten Pflegesachleistungen wie bei höheren Pflegegraden. Das bedeutet: Die 131 € monatlich sind bei Pflegegrad 1 oft die zentrale Möglichkeit, um Unterstützung im Haushalt über die Pflegekasse zu finanzieren. Nicht genutzte Beträge können angespart werden Nicht genutzte Beträge müssen nicht sofort im jeweiligen Monat verbraucht werden. Sie können innerhalb des Kalenderjahres angesammelt werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können in der Regel noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Das ist besonders hilfreich, wenn hauswirtschaftliche Hilfe nicht direkt ab Beginn des Pflegegrades organisiert wurde. In vielen Fällen kann dadurch bereits ein Guthaben vorhanden sein, das für regelmäßige Unterstützung eingesetzt werden kann. Hauswirtschaftliche Hilfe im gesamten Rhein-Main-Gebiet Der Pflegedienst Arlt bietet hauswirtschaftliche Versorgung im gesamten Rhein-Main-Gebiet an. Dazu gehören je nach Kapazität und Tourenplanung Städte und Gemeinden in der Region rund um Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Rüsselsheim und das umliegende Gebiet. Für Angehörige ist ein gut organisierter Anbieter in der Region besonders wichtig. Viele Kinder wohnen nicht direkt bei ihren Eltern oder arbeiten in einer anderen Stadt im Rhein-Main-Gebiet. Eine verlässliche hauswirtschaftliche Unterstützung sorgt dafür, dass regelmäßig jemand vor Ort ist und der Haushalt nicht dauerhaft an den Angehörigen hängen bleibt. Unterstützung für Familien in der gesamten Region Ob in einer Großstadt, im Umland oder in kleineren Orten des Rhein-Main-Gebiets: Der Bedarf ist oft derselbe. Ältere Menschen möchten möglichst lange zu Hause wohnen bleiben, schaffen aber schwere oder regelmäßige Haushaltsaufgaben nicht mehr allein. Hauswirtschaftliche Hilfe kann genau hier unterstützen. Sie entlastet die pflegebedürftige Person und gleichzeitig die Angehörigen. Warum regionale Einsatzplanung wichtig ist Hauswirtschaftliche Hilfe funktioniert nur dann gut, wenn die Einsätze zuverlässig geplant werden können. Gerade im Rhein-Main-Gebiet mit vielen Städten, Verkehrswegen und unterschiedlichen Entfernungen ist eine stabile Tourenplanung entscheidend. Deshalb arbeiten wir mit festen Rhythmen und klaren Einsatzzeiten. So können wir besser planen, Wege sinnvoll verbinden und eher gewährleisten, dass möglichst dieselben Mitarbeitenden regelmäßig in denselben Haushalt kommen. Unser Rhythmus: Zwei Stunden alle zwei Wochen Beim Pflegedienst Arlt bieten wir hauswirtschaftliche Hilfe grundsätzlich in einem festen Rhythmus an: zwei Stunden alle zwei Wochen. Weniger bieten wir bewusst nicht an. Der Grund ist einfach: Kurze oder unregelmäßige Einsätze lassen sich schlechter planen. Sie führen häufig dazu, dass immer wieder andere Mitarbeitende kommen müssen. Genau das ist ein Problem, über das sich viele Familien bei hauswirtschaftlicher Hilfe beschweren. Warum wir keine kürzeren Einsätze anbieten Unser Ziel ist nicht, möglichst viele kleine Einzeltermine zu vergeben. Unser Ziel ist, verlässliche Unterstützung mit möglichst hoher Kontinuität anzubieten. Mit einem festen Einsatz von zwei Stunden alle 14 Tage können wir Touren besser planen. Dadurch können wir eher gewährleisten, dass möglichst dieselben Mitarbeitenden regelmäßig in denselben Haushalt kommen. Das schafft Vertrauen. Die Mitarbeitenden kennen den Haushalt, wissen, worauf geachtet werden muss, und die Kundinnen und Kunden müssen nicht jedes Mal neu erklären, was wichtig ist. Qualität braucht gute Planung und faire Arbeitsbedingungen Hauswirtschaftliche Hilfe ist Vertrauensarbeit. Die Mitarbeitenden arbeiten in privaten Wohnungen, oft bei älteren oder eingeschränkten Menschen. Dafür braucht es Zuverlässigkeit, Sorgfalt und ein gutes Gespür für die Situation vor Ort. Deshalb achten wir auf gute Organisation, faire Arbeitsbedingungen und eine stabile Einsatzplanung. Nur so lassen sich zuverlässige Mitarbeitende langfristig halten. Das ist ein wichtiger Grund für eine gleichbleibend hohe Qualität und hohe Kundenzufriedenheit. Warum der Entlastungsbetrag allein oft nicht ausreicht Der Entlastungsbetrag ist ein wichtiger Einstieg in die Finanzierung hauswirtschaftlicher Hilfe. Für regelmäßige Unterstützung im festen Rhythmus reicht er allein jedoch häufig nicht vollständig aus. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Familien die Differenz vollständig privat tragen müssen. Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation können weitere Pflegekassen-Budgets genutzt oder kombiniert werden. Besonders wichtig sind dabei: angesparte Entlastungsbeträge der Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 unter bestimmten Voraussetzungen Ziel ist, die vorhandenen Ansprüche sinnvoll zu nutzen und unnötige Eigenanteile möglichst zu vermeiden. Umwandlungsanspruch: Mehr Budget ab Pflegegrad 2 Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % der nicht genutzten ambulanten Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Dazu kann auch hauswirtschaftliche Hilfe gehören, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser sogenannte Umwandlungsanspruch ist für viele Familien interessant, weil dadurch deutlich mehr praktische Unterstützung möglich wird. Warum der Umwandlungsanspruch finanziell oft sinnvoll ist Viele Angehörige denken zunächst: Wenn zusätzliche Leistungen genutzt werden, fällt derselbe Betrag beim Pflegegeld weg. Das stimmt so jedoch nicht. Der Betrag wird nicht einfach eins zu eins vom Pflegegeld abgezogen. Stattdessen wird anteilig gerechnet. Dadurch kann der tatsächliche Rückgang beim Pflegegeld geringer sein als der zusätzliche Leistungswert, der für Unterstützung im Haushalt genutzt wird. Anders gesagt: Familien können über den Umwandlungsanspruch oft mehr praktische Hilfe erhalten, als sie durch eine reine Selbstzahlung finanzieren würden. Praktischer Vorteil für Familien Der Umwandlungsanspruch kann helfen, den Eigenanteil deutlich zu reduzieren. Gerade wenn der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nicht ausreicht, ist diese Möglichkeit häufig sinnvoll. So kann regelmäßige hauswirtschaftliche Hilfe besser finanziert werden, ohne dass Familien die gesamten Mehrkosten privat tragen müssen. Wann der Umwandlungsanspruch besonders interessant ist Der Umwandlungsanspruch kann besonders dann sinnvoll sein, wenn: ein Pflegegrad ab 2 vorliegt ambulante Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden regelmäßig hauswirtschaftliche Unterstützung benötigt wird Angehörige entlastet werden sollen der Entlastungsbetrag allein nicht ausreicht Welche Lösung im Einzelfall passt, hängt vom Pflegegrad, den bereits genutzten Leistungen und dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf ab. Verhinderungspflege für hauswirtschaftliche Unterstützung Auch Verhinderungspflege kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle spielen. Sie kommt infrage, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei: Urlaub Krankheit beruflichen Verpflichtungen eigener Überlastung Terminen oder familiären Verpflichtungen Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege kommt grundsätzlich ab Pflegegrad 2 infrage. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Dieser beträgt im Jahr 2026 bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Ob und in welchem Umfang Verhinderungspflege für hauswirtschaftliche Unterstützung genutzt werden kann, hängt von der konkreten Situation und den Voraussetzungen der Pflegekasse ab. Sinnvoll bei Entlastung der Angehörigen Verhinderungspflege ist besonders dann interessant, wenn Angehörige regelmäßig helfen, aber vorübergehend entlastet werden müssen. Wenn zum Beispiel Tochter oder Sohn normalerweise den Haushalt der Eltern mit übernehmen, dies aber zeitweise nicht leisten können, kann Verhinderungspflege eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit sein. Für wen ist hauswirtschaftliche Hilfe geeignet? Hauswirtschaftliche Hilfe eignet sich für Menschen, die zu Hause leben und Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben benötigen. Besonders häufig melden sich Angehörige, die merken, dass der Haushalt der Eltern zunehmend schwieriger wird. Oft funktioniert vieles noch selbstständig, aber schwere oder regelmäßige Aufgaben werden zur Belastung. Beispiel 1: Die Mutter mit Pflegegrad 1 Die Mutter lebt noch allein in ihrer Wohnung. Sie kommt im Alltag grundsätzlich zurecht, aber Staubsaugen, Wischen, Badreinigung und Bettwäschewechsel werden immer anstrengender. In diesem Fall kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, um hauswirtschaftliche Hilfe zu finanzieren. Bei Pflegegrad 1 ist das besonders wichtig, weil noch kein reguläres Pflegegeld zur Verfügung steht. Beispiel 2: Angehörige wohnen nicht direkt vor Ort Viele Angehörige wohnen oder arbeiten in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Offenbach oder einer anderen Stadt im Rhein-Main-Gebiet. Sie können nicht regelmäßig den Haushalt der Eltern übernehmen. Ein fester Einsatzrhythmus gibt Sicherheit. Die Angehörigen wissen, dass regelmäßig jemand kommt, unterstützt und auch Veränderungen im Haushalt wahrnimmt. Beispiel 3: Die Pflege läuft, aber der Haushalt bleibt liegen In vielen Familien übernehmen Angehörige bereits viel: Arzttermine, Organisation, Einkäufe, Begleitung im Alltag oder andere Unterstützungsaufgaben. Der Haushalt bleibt dann oft zusätzlich an ihnen hängen. Genau hier kann hauswirtschaftliche Hilfe entlasten. Sie nimmt praktische Aufgaben ab und schafft Freiraum für Angehörige. So läuft die hauswirtschaftliche Hilfe beim Pflegedienst Arlt ab Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten. Ziel ist, schnell zu klären, welche Unterstützung benötigt wird und wie die Finanzierung organisiert werden kann. 1. Kontakt aufnehmen Sie melden sich telefonisch oder über das Kontaktformular. Auch Angehörige können die erste Anfrage für ihre Eltern oder Familienmitglieder stellen. Im ersten Schritt klären wir, wo im Rhein-Main-Gebiet die Unterstützung benötigt wird, welche Aufgaben anfallen und ob bereits ein Pflegegrad vorhanden ist. 2. Bedarf und Einsatzrhythmus klären Wir besprechen, welche hauswirtschaftlichen Aufgaben regelmäßig übernommen werden sollen. Unser Standard ist ein Einsatz von zwei Stunden alle zwei Wochen. Mehr Unterstützung ist nach Absprache möglich. Weniger oder sehr unregelmäßige Einsätze bieten wir bewusst nicht an, weil dadurch die Kontinuität und Planbarkeit leiden würden. 3. Pflegekassen-Budget prüfen Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, wird geprüft, welches Budget genutzt werden kann. Möglich sind je nach Situation: Entlastungsbetrag angesparte Entlastungsbeträge Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 unter bestimmten Voraussetzungen So lässt sich häufig vermeiden, dass Familien unnötig viel privat zahlen. 4. Abrechnung organisieren Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Abrechnung über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse erfolgen. Das bedeutet: Die erstattungsfähigen Leistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Sollte ein Eigenanteil entstehen, wird dieser vorher transparent besprochen. 5. Feste Einsätze starten Nach der Abstimmung werden feste Termine geplant. Unser Ziel ist, möglichst dieselben Mitarbeitenden regelmäßig in denselben Haushalt zu schicken. Bei Urlaub oder Krankheit kann eine Vertretung notwendig sein. Grundsätzlich planen wir aber auf Kontinuität, weil genau das für viele Familien der wichtigste Qualitätsfaktor ist. Häufige Fragen zur hauswirtschaftlichen Hilfe im Rhein-Main-Gebiet Bekommt man Haushaltshilfe schon bei Pflegegrad 1? Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung, wenn die Person zu Hause versorgt wird. Gerade bei Pflegegrad 1 ist dieser Betrag besonders wichtig, weil noch kein reguläres Pflegegeld gezahlt wird. Reichen die 131 € monatlich für regelmäßige Hilfe aus? Für regelmäßige hauswirtschaftliche Hilfe im festen Rhythmus reicht der Entlastungsbetrag häufig nicht vollständig aus. Er deckt aber einen wichtigen Teil der Kosten. Zusätzlich können je nach Pflegegrad weitere Budgets genutzt werden, zum Beispiel der Umwandlungsanspruch oder unter bestimmten Voraussetzungen Verhinderungspflege. Warum bietet Pflegedienst Arlt keine kürzeren Einsätze an? Weil wir Verlässlichkeit und Qualität sicherstellen möchten. Mit festen Zwei-Stunden-Einsätzen alle zwei Wochen können wir besser planen und eher gewährleisten, dass möglichst gleichbleibende Mitarbeitende kommen. Das schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass die Unterstützung im Haushalt nicht jedes Mal neu organisiert werden muss. Kommt immer dieselbe Person? Unser Ziel ist, möglichst kontinuierlich dieselben Mitarbeitenden einzusetzen. Das gelingt durch feste Rhythmen, stabile Tourenplanung und klare Einsatzzeiten. Bei Urlaub oder Krankheit kann eine Vertretung notwendig sein. Kann ich als Tochter oder Sohn die Hilfe für meine Eltern organisieren? Ja. Angehörige können die hauswirtschaftliche Hilfe für ihre Eltern oder Familienmitglieder anfragen und mitorganisieren. Das ist besonders hilfreich, wenn Angehörige berufstätig sind oder nicht direkt in der Nähe wohnen. Muss ich die Leistungen selbst bei der Pflegekasse einreichen? In vielen Fällen nicht. Wenn eine Abtretungserklärung vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind, können erstattungsfähige Leistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Sollte ein Eigenanteil entstehen, wird dieser vorher transparent erklärt. In welchen Orten ist Pflegedienst Arlt tätig? Pflegedienst Arlt bietet hauswirtschaftliche Hilfe im gesamten Rhein-Main-Gebiet an. Je nach Kapazität und Tourenplanung sind Einsätze in Städten und Gemeinden rund um Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Rüsselsheim und dem umliegenden Gebiet möglich. Jetzt hauswirtschaftliche Hilfe im Rhein-Main-Gebiet anfragen Sie möchten wissen, ob hauswirtschaftliche Unterstützung für Ihre Eltern oder Angehörigen infrage kommt? Dann melden Sie sich beim Pflegedienst Arlt. Wir erklären Ihnen, wie unser Einsatzrhythmus funktioniert, welche Pflegekassen-Budgets genutzt werden können und wie die Abrechnung organisiert wird. Mit festen Einsätzen alle zwei Wochen, fairen Arbeitsbedingungen und möglichst gleichbleibenden Mitarbeitenden schaffen wir verlässliche Unterstützung im Haushalt. Pflegedienst Arlt. Hauswirtschaftliche Versorgung im Rhein-Main-Gebiet mit festen Einsatzzeiten, transparenter Abrechnung und möglichst hoher personeller Kontinuität.
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