Pflegeleistungen im Überblick: Welche Unterstützung Ihnen bei jedem Pflegegrad zusteht

Sebastian Arlt • 4. September 2024

Pflegeleistungen im Überblick: Welche Unterstützung Ihnen bei jedem Pflegegrad zusteht

1. Einführung in die Pflegegrade und ihre Bedeutung

Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns treffen – sei es durch das eigene Alter, eine Erkrankung oder einen Unfall. In solchen Fällen ist es wichtig, dass pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Hier kommt das deutsche Pflegesystem mit seinen Pflegegraden ins Spiel. Aber was genau sind Pflegegrade, und welche Leistungen stehen Ihnen bei den unterschiedlichen Pflegegraden zu? In diesem Blogartikel möchten wir Ihnen genau diese Fragen beantworten.

Der Artikel dient als umfassender Leitfaden, um Ihnen und Ihren Angehörigen einen klaren Überblick über die Leistungen und Unterstützungsangebote zu geben, die Ihnen je nach Pflegegrad zustehen. Dabei gehen wir Schritt für Schritt durch die verschiedenen Pflegegrade und erklären, welche spezifische Unterstützung und Geldleistung Sie in Anspruch nehmen können. Zusätzlich zeigen wir auf, wie der Pflegedienst Arlt Sie durch den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI dabei unterstützt, Ihre Ansprüche zu erkennen und die passende Hilfe zu erhalten.

1.1 Überblick über die Pflegegrade und ihre Einordnung

Pflegegrade sind Kategorien, die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einer Person beschreiben. Diese reichen von Pflegegrad 1, der eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit kennzeichnet, bis hin zu Pflegegrad 5, der eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung umfasst. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst, der den individuellen Pflegebedarf einer Person bewertet.

1.2 Was bedeutet der Pflegegrad für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen?

Der Pflegegrad ist maßgeblich dafür, welche Art und Umfang von Leistungen eine pflegebedürftige Person erhalten kann. Diese reichen von Geldleistungen für Angehörige über Sachleistungen bis hin zu umfangreichen Unterstützungsangeboten, die den Alltag der Betroffenen und ihrer Angehörigen erleichtern sollen. Jeder Pflegegrad bringt spezifische Ansprüche mit sich, die darauf abzielen, die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu erhalten und die pflegenden Angehörigen zu entlasten.




2. Unterstützung bei Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Der Pflegegrad 1 wird Personen zuerkannt, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Obwohl der Unterstützungsbedarf im Vergleich zu höheren Pflegegraden noch relativ niedrig ist, stehen dennoch wichtige Leistungen zur Verfügung, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten können.

2.1 Überblick der Leistungen bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:



  • Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser Betrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen im Alltag verwendet werden, wie zum Beispiel für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote. Dabei gibt es für den Pflegegrad 1 eine besondere Regelung. Die 125 Euro des Entlastungsbetrags können auch für die Körperpflege durch einen Pflegedienst genutzt werden. Diese Möglichkeit besteht ausschließlich bei Pflegegrad 1 und ist eine besondere Ausnahme, die nur für diesen Pflegegrad gilt.


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  • Pflegehilfsmittel: Für Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Pflegebetten steht ein monatlicher Betrag von bis zu 40 Euro zur Verfügung.


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2.2 Geldleistungen für Angehörige bei Pflegegrad 1

Eine oft gestellte Frage ist, ob bei Pflegegrad 1 Geldleistungen für Angehörige gewährt werden. Im Gegensatz zu höheren Pflegegraden gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld. Das bedeutet, dass pflegende Angehörige keine direkte finanzielle Unterstützung erhalten. Dennoch gibt es die Möglichkeiten pflegende Angehörige durch den Einsatz des Entlastungsbetrags zu entlasten.

Es ist wichtig, die Leistungen des Pflegegrades 1 richtig zu nutzen, um die Pflegesituation so angenehm wie möglich zu gestalten. Der Pflegedienst Arlt steht Ihnen dabei zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen und die bestmögliche Unterstützung erhalten.

3. Unterstützung bei Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Mit dem Pflegegrad 2 geht eine größere Einschränkung der Selbstständigkeit einher, was einen gesteigerten Unterstützungsbedarf mit sich bringt. Im Vergleich zu dem Pflegegrad 1 stehen hier erweiterte Leistungen zur Verfügung, die sowohl die pflegebedürftige Person als auch ihre Angehörigen erheblich entlasten können.

3.1 Welche Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 zu?

Der Pflegegrad 2 bietet eine breite Palette an Leistungen, die flexibel an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden können. Zu den wesentlichen Unterstützungsangeboten zählen:


  • Pflegegeld: Wenn die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer erfolgt, können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 ein Pflegegeld von 316 Euro monatlich beziehen. Dieses Geld hilft, die finanzielle Belastung durch die Pflege zu mindern und ist ein Zeichen der Anerkennung für die pflegenden Angehörigen.
  • Pflegesachleistungen: Wird die Pflege ganz oder teilweise von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, können Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 724 Euro monatlich in Anspruch genommen werden. Hierbei übernimmt der Pflegedienst Aufgaben wie die Körperpflege, Ernährung oder Mobilitätshilfe.
  • Kombinationsleistungen: Für diejenigen, die die Pflege zwischen Angehörigen und einem Pflegedienst aufteilen, gibt es die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Die Höhe der Kombinationsleistung hängt vom Umfang der in Anspruch genommenen Sachleistungen ab.
  • Entlastungsbetrag: Zusätzlich steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung, der für Dienstleistungen wie Betreuungs- oder Entlastungsangebote eingesetzt werden kann.
  • Kurzzeitpflege: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Dafür stehen bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Leistung kann bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Verhinderungspflege: Wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit, kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Dafür stehen ebenfalls bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen im Jahr genutzt werden.
  • Erweiterungsmöglichkeiten: Die Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen kombinieren. Nicht genutzte Mittel aus der Verhinderungspflege können für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden, was die Summe für die Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Jahr erhöhen kann. Umgekehrt können bis zu 50 % der Kurzzeitpflege-Mittel für die Verhinderungspflege genutzt werden. Damit kann der Betrag für die Verhinderungspflege auf bis zu 2.418 Euro pro Jahr steigen.

3.2 Finanzielle Unterstützung für Angehörige bei Pflegegrad 2

Ein zentraler Punkt bei Pflegegrad 2 sind die Geldleistungen für Angehörige. Wie bereits erwähnt, erhalten pflegende Angehörige ein Pflegegeld von 316 Euro pro Monat, wenn sie die Pflege selbst übernehmen. Dieses Geld kann helfen, die durch die Pflege entstehenden Kosten zu decken und stellt eine finanzielle Unterstützung für die wertvolle Arbeit dar, die Angehörige leisten.

Neben den direkten finanziellen Hilfen gibt es auch umfangreiche Beratungsangebote, die Angehörige bei der Organisation und Durchführung der Pflege unterstützen. Diese Unterstützung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Pflege den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht wird und die pflegenden Angehörigen entlastet werden.

4. Unterstützung bei Pflegegrad 3: Große Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, die eine schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit erfahren haben. In dieser Phase ist eine umfangreiche Betreuung notwendig, und entsprechend stehen den Betroffenen, sowie ihren Angehörigen, deutlich erweiterte Leistungen zur Verfügung, die sowohl finanziell als auch praktisch entlasten.

4.1 Leistungen bei Pflegegrad 3

Durch den Pflegegrad 3 erhöht sich der Anspruch auf verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, die intensive Pflege zu erleichtern und eine angemessene Versorgung sicherzustellen:


  • Pflegegeld: Pflegebedürftige Personen, die hauptsächlich durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer betreut werden, erhalten ein Pflegegeld von 545 Euro pro Monat. Diese finanzielle Unterstützung ist entscheidend für die häusliche Pflege und hilft dabei, die zusätzlichen Kosten, die durch die intensivere Betreuung entstehen, zu decken. Es ist eine Anerkennung der wertvollen Arbeit, die pflegende Angehörige leisten.
  • Pflegesachleistungen: Entscheidet man sich dafür, die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen, stehen Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.363 Euro monatlich zur Verfügung. Diese Sachleistungen decken eine Vielzahl von Dienstleistungen ab, darunter die Grundpflege, medizinische Versorgung sowie Unterstützung im Haushalt. Diese Unterstützung ermöglicht es, professionelle Pflege in Anspruch zu nehmen, ohne die pflegenden Angehörigen zu stark zu belasten.
  • Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Der Pflegegrad 3 bietet auch erweiterte finanzielle Mittel für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Sollte ein pflegender Angehöriger eine Auszeit benötigen oder vorübergehend verhindert sein, können diese Leistungen genutzt werden, um eine vorübergehende Betreuung sicherzustellen. Bis zu 1.774 Euro pro Jahr stehen für die Kurzzeitpflege zur Verfügung, während für die Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro pro Jahr genutzt werden können. Diese Optionen bieten eine wichtige Entlastung und Flexibilität in der Pflegeorganisation.
  • Entlastungsbetrag: Wie bei den anderen Pflegegraden steht auch bei Pflegegrad 3 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel für Dienstleistungen verwendet werden, die den Alltag erleichtern, wie etwa Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote.


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4.2 Unterschiede zu den niedrigeren Pflegegraden

Im Vergleich zu den niedrigeren Pflegegraden bietet der Pflegegrad 3 deutlich umfangreichere Unterstützungsmöglichkeiten. Dies liegt vor allem daran, dass die Pflegebedürftigkeit in diesem Stadium erheblich zugenommen hat und somit eine intensivere Betreuung notwendig ist.

Ein wesentlicher Unterschied ist die Höhe des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen. Während bei Pflegegrad 1 und 2 die Unterstützungsbeträge noch moderat sind, steigen sie bei Pflegegrad 3 erheblich an, um den gestiegenen Pflegeaufwand zu kompensieren. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3 ausgeprägter, was insbesondere für pflegende Angehörige eine wichtige Entlastung darstellt.

4.3 Geldleistungen für Angehörige bei Pflegegrad 3

Pflegende Angehörige spielen bei Pflegegrad 3 eine zentrale Rolle. Die finanzielle Unterstützung durch das Pflegegeld ist hier besonders wichtig. Das Pflegegeld von 545 Euro monatlich ermöglicht es den Angehörigen, die mit der Pflege verbundenen Kosten zumindest teilweise zu decken und ist eine wertvolle Anerkennung für ihre intensive Pflegearbeit. Darüber hinaus haben Angehörige die Möglichkeit, durch die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person einzugehen.

5. Unterstützung bei Pflegegrad 4: Besonders schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Der Pflegegrad 4 kennzeichnet eine Situation, in der die Selbstständigkeit einer Person stark eingeschränkt ist, sodass eine umfassende Pflege und Betreuung erforderlich wird. Mit diesem Pflegegrad kommen erhebliche Herausforderungen, aber auch umfangreiche Unterstützungsmöglichkeiten, die sowohl den Betroffenen als auch ihren pflegenden Angehörigen zugutekommen.

5.1 Leistungen und Hilfen bei Pflegegrad 4

Bei dem Pflegegrad 4 stehen eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung, die darauf abzielen, die notwendige intensive Pflege sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen zu entlasten:


  • Pflegegeld: Wird die Pflege überwiegend durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer übernommen, können Betroffene monatlich ein Pflegegeld in Höhe von 728 Euro erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist besonders wichtig, da sie den pflegenden Angehörigen dabei hilft, die zusätzlichen Herausforderungen und Kosten, die durch die Pflege entstehen, zu bewältigen.
  • Pflegesachleistungen: Wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, können bis zu 1.693 Euro pro Monat für Pflegesachleistungen genutzt werden. Diese Leistungen decken eine Vielzahl von Pflegeaufgaben ab, einschließlich der Grundpflege, medizinischen Versorgung und Hilfe im Haushalt. Dies entlastet die pflegenden Angehörigen erheblich und sichert gleichzeitig eine professionelle und umfassende Pflege der Betroffenen.
  • Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Das neue Entlastungsbudget: In Situationen, in denen eine temporäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung notwendig ist oder die pflegenden Angehörigen eine Auszeit benötigen, konnten bisher finanzielle Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege separat genutzt werden. Ab 2024 wird jedoch das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt, das die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege vereinfacht. Das Entlastungsbudget ermöglicht es, beide Pflegeleistungen über ein gemeinsames Budget zu finanzieren, anstatt wie bisher separate Budgets zu nutzen, die teilweise übertragen werden konnten. Während dieses Budget für die meisten Pflegebedürftigen erst am 01.07.2025 in Kraft tritt und dann 3.539 Euro umfasst, können junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre, mit Pflegegrad 4 oder 5, schon ab 2024 auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro zugreifen.


Mit der Einführung des Entlastungsbudgets werden zudem die Voraussetzungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege harmonisiert:


  • Die bislang erforderliche Voraussetzung einer mindestens sechsmonatigen vorherigen häuslichen Pflege für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt.
  • Die maximale Dauer der Verhinderungspflege wird, wie bei der Kurzzeitpflege, von sechs auf acht Wochen verlängert.
  • Außerdem wird das halbe Pflegegeld während der Verhinderungspflege nun bis zu acht Wochen weitergezahlt, statt wie bisher nur bis zu sechs Wochen.

  • Entlastungsbetrag:
    Wie in den anderen Pflegegraden, steht auch bei Pflegegrad 4 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden kann.

5.2 Finanzielle Unterstützung für Angehörige bei Pflegegrad 4

Für Angehörige, die sich um eine Person mit Pflegegrad 4 kümmern, ist das Pflegegeld von 728 Euro pro Monat eine wesentliche Hilfe. Diese finanzielle Unterstützung trägt dazu bei, die Lasten der Pflege etwas abzumildern und honoriert den erheblichen Einsatz, den die Pflegearbeit erfordert. Zudem können pflegende Angehörige Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren, um flexibel auf die spezifischen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person einzugehen.

5.3 Herausforderungen in der Pflege und wie man ihnen begegnen kann

Die Pflege von Menschen mit Pflegegrad 4 ist oft mit erheblichen physischen und emotionalen Herausforderungen verbunden. Der intensive Pflegebedarf kann für Angehörige eine große Belastung darstellen. Daher ist es wichtig, die zur Verfügung stehenden Unterstützungsangebote umfassend zu nutzen, um die Pflege zu erleichtern.

Eine der größten Herausforderungen besteht darin, die dauerhafte Belastung durch die Pflege zu bewältigen. Die Möglichkeit, auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zurückzugreifen, kann hier eine wertvolle Entlastung bieten. Diese Leistungen ermöglichen es den pflegenden Angehörigen, eine Pause einzulegen, ohne die Pflegequalität zu beeinträchtigen.




6. Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI: Unterstützung durch den Pflegedienst Arlt

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes zu Hause gepflegt werden, sind Sie ab Pflegegrad 2 verpflichtet, regelmäßig eine Beratung zur Pflege durchzuführen. Dieser Beratungseinsatz, den der Pflegedienst Arlt anbietet, dient der Sicherung der Pflegequalität und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.


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6.1 Beratung nach Pflegegrad

  • Pflegegrad 2 und 3: Die Beratung ist alle sechs Monate verpflichtend. Sie erhalten dabei wertvolle Tipps, wie Sie die Pflege zu Hause optimal gestalten können.
  • Pflegegrad 4 und 5: Hier muss die Beratung alle drei Monate stattfinden, um sicherzustellen, dass die intensive Pflege den Anforderungen gerecht wird.
  • Pflegegrad 1: Eine Beratung ist nicht verpflichtend, kann aber einmal jährlich freiwillig in Anspruch genommen werden.

6.2 Flexible Beratung: Vor Ort oder per Video

Der Pflegedienst Arlt bietet Ihnen die Möglichkeit, die Beratung vor Ort oder per Videokonferenz durchzuführen. Die Videoberatung ist bis Mitte 2024 bundesweit verfügbar und kann jeden zweiten Termin ersetzen, was Ihnen zusätzliche Flexibilität bietet.


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6.3 Kostenübernahme und Terminvereinbarung

Die Kosten für den Beratungseinsatz werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.


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7. FAQ's

7.1 Welche Geldleistungen stehen Angehörigen bei den verschiedenen Pflegegraden zu?

Angehörige, die sich um die Pflege eines Familienmitglieds kümmern, erhalten je nach Pflegegrad unterschiedliche Geldleistungen. Bei Pflegegrad 1 wird kein direktes Pflegegeld gezahlt, jedoch kann der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro genutzt werden. Ab Pflegegrad 2 stehen den Angehörigen Pflegegelder zur Verfügung: 316 Euro bei Pflegegrad 2, 545 Euro bei Pflegegrad 3, 728 Euro bei Pflegegrad 4 und 901 Euro bei Pflegegrad 5. Diese Beträge helfen den Angehörigen, die finanzielle Belastung durch die Pflege zu mindern.

7.2 Wie kann der Pflegedienst Arlt bei der Beantragung von Pflegeleistungen unterstützen?

Der Pflegedienst Arlt steht Ihnen bei der Beantragung von Pflegeleistungen mit umfassender Unterstützung zur Seite. Wir bieten Ihnen Beratung darüber, welche Leistungen Ihnen zustehen, und helfen Ihnen dabei, die notwendigen Anträge korrekt und vollständig auszufüllen. Während des gesamten Prozesses begleiten wir Sie, um sicherzustellen, dass Sie die besten Möglichkeiten für Ihre Pflegebedürfnisse nutzen. Darüber hinaus führen wir regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI durch, um sicherzustellen, dass Sie alle verfügbaren Leistungen optimal ausschöpfen.

7.3 Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege eines Angehörigen durch Familienmitglieder oder ehrenamtliche Helfer übernommen wird. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Unterstützung, die den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht. Pflegesachleistungen hingegen werden genutzt, wenn die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird. In diesem Fall rechnet der Pflegedienst die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, wobei die Höhe der Sachleistungen vom Pflegegrad abhängt. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden, um die Pflege bestmöglich an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.


Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung - Kontaktieren Sie uns!

von Sebastian Arlt 3. Juli 2026
Hauswirtschaftliche Hilfe im Rhein-Main-Gebiet: Unterstützung im Haushalt über die Pflegekasse finanzieren Wenn Eltern oder andere nahestehende Menschen ihren Haushalt nicht mehr allein bewältigen können, stehen Angehörige oft vor einer schwierigen Situation. Beruf, eigene Familie und die Sorge um die Eltern lassen wenig Zeit, zusätzlich regelmäßig zu putzen, Wäsche zu machen oder Einkäufe zu übernehmen. Was viele Familien nicht wissen: Bereits ab Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse hauswirtschaftliche Unterstützung mitfinanzieren. Dafür gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dieser beträgt aktuell bis zu 131 € monatlich und kann für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag genutzt werden. Das gilt auch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die zu Hause versorgt werden. Der Pflegedienst Arlt bietet hauswirtschaftliche Hilfe im gesamten Rhein-Main-Gebiet an. Unser regulärer Einsatzrhythmus beträgt zwei Stunden alle zwei Wochen. Dieser feste Ablauf hilft uns, Einsätze zuverlässig zu planen und möglichst kontinuierlich dieselben Mitarbeitenden einzusetzen. Was gehört zur hauswirtschaftlichen Hilfe? Hauswirtschaftliche Hilfe umfasst praktische Unterstützung im Haushalt. Sie richtet sich an Menschen, die zu Hause leben, aber bestimmte Aufgaben im Alltag nicht mehr allein schaffen oder nur noch mit großer Anstrengung erledigen können. Im Vordergrund steht nicht nur ein sauberer Haushalt. Es geht auch darum, den Alltag zu stabilisieren, Angehörige zu entlasten und ein möglichst langes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Typische Leistungen im Haushalt Zur hauswirtschaftlichen Unterstützung gehören zum Beispiel: Reinigung der Wohnung Staubsaugen und Wischen Reinigung von Bad und Küche Wäsche waschen, aufhängen, zusammenlegen oder bügeln Bettwäsche wechseln Einkäufe und Besorgungen des täglichen Bedarfs Müll entsorgen einfache Unterstützung bei Ordnung und Alltagstätigkeiten Der genaue Umfang richtet sich nach der persönlichen Situation im Haushalt. Entscheidend ist, welche Hilfe regelmäßig benötigt wird und welche Aufgaben für die betroffene Person oder die Angehörigen zur Belastung geworden sind. Warum ein Pflegedienst statt einer privaten Haushaltshilfe? Ein zugelassener Pflegedienst kann hauswirtschaftliche Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen über Pflegekassen-Budgets abrechnen. Für Familien bedeutet das mehr Sicherheit, klare Abläufe und eine verlässliche Organisation. Außerdem arbeiten wir mit festen Einsatzplänen und eingearbeiteten Mitarbeitenden. Gerade im Haushalt älterer Menschen ist Vertrauen wichtig. Viele Kundinnen und Kunden möchten nicht ständig neue Personen in der Wohnung haben. Deshalb setzen wir auf Kontinuität, feste Zeiten und möglichst gleichbleibende Mitarbeitende. Der Entlastungsbetrag: 131 € monatlich ab Pflegegrad 1 Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser beträgt aktuell bis zu 131 € monatlich. Im Jahr sind das bis zu 1.572 €. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird also nicht einfach ausgezahlt, sondern kann für anerkannte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden. Dazu kann auch hauswirtschaftliche Hilfe gehören. Besonders wichtig bei Pflegegrad 1 Gerade bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders wichtig. Denn bei Pflegegrad 1 gibt es noch kein reguläres Pflegegeld und keine regulären ambulanten Pflegesachleistungen wie bei höheren Pflegegraden. Das bedeutet: Die 131 € monatlich sind bei Pflegegrad 1 oft die zentrale Möglichkeit, um Unterstützung im Haushalt über die Pflegekasse zu finanzieren. Nicht genutzte Beträge können angespart werden Nicht genutzte Beträge müssen nicht sofort im jeweiligen Monat verbraucht werden. Sie können innerhalb des Kalenderjahres angesammelt werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können in der Regel noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Das ist besonders hilfreich, wenn hauswirtschaftliche Hilfe nicht direkt ab Beginn des Pflegegrades organisiert wurde. In vielen Fällen kann dadurch bereits ein Guthaben vorhanden sein, das für regelmäßige Unterstützung eingesetzt werden kann. Hauswirtschaftliche Hilfe im gesamten Rhein-Main-Gebiet Der Pflegedienst Arlt bietet hauswirtschaftliche Versorgung im gesamten Rhein-Main-Gebiet an. Dazu gehören je nach Kapazität und Tourenplanung Städte und Gemeinden in der Region rund um Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Rüsselsheim und das umliegende Gebiet. Für Angehörige ist ein gut organisierter Anbieter in der Region besonders wichtig. Viele Kinder wohnen nicht direkt bei ihren Eltern oder arbeiten in einer anderen Stadt im Rhein-Main-Gebiet. Eine verlässliche hauswirtschaftliche Unterstützung sorgt dafür, dass regelmäßig jemand vor Ort ist und der Haushalt nicht dauerhaft an den Angehörigen hängen bleibt. Unterstützung für Familien in der gesamten Region Ob in einer Großstadt, im Umland oder in kleineren Orten des Rhein-Main-Gebiets: Der Bedarf ist oft derselbe. Ältere Menschen möchten möglichst lange zu Hause wohnen bleiben, schaffen aber schwere oder regelmäßige Haushaltsaufgaben nicht mehr allein. Hauswirtschaftliche Hilfe kann genau hier unterstützen. Sie entlastet die pflegebedürftige Person und gleichzeitig die Angehörigen. Warum regionale Einsatzplanung wichtig ist Hauswirtschaftliche Hilfe funktioniert nur dann gut, wenn die Einsätze zuverlässig geplant werden können. Gerade im Rhein-Main-Gebiet mit vielen Städten, Verkehrswegen und unterschiedlichen Entfernungen ist eine stabile Tourenplanung entscheidend. Deshalb arbeiten wir mit festen Rhythmen und klaren Einsatzzeiten. So können wir besser planen, Wege sinnvoll verbinden und eher gewährleisten, dass möglichst dieselben Mitarbeitenden regelmäßig in denselben Haushalt kommen. Unser Rhythmus: Zwei Stunden alle zwei Wochen Beim Pflegedienst Arlt bieten wir hauswirtschaftliche Hilfe grundsätzlich in einem festen Rhythmus an: zwei Stunden alle zwei Wochen. Weniger bieten wir bewusst nicht an. Der Grund ist einfach: Kurze oder unregelmäßige Einsätze lassen sich schlechter planen. Sie führen häufig dazu, dass immer wieder andere Mitarbeitende kommen müssen. Genau das ist ein Problem, über das sich viele Familien bei hauswirtschaftlicher Hilfe beschweren. Warum wir keine kürzeren Einsätze anbieten Unser Ziel ist nicht, möglichst viele kleine Einzeltermine zu vergeben. Unser Ziel ist, verlässliche Unterstützung mit möglichst hoher Kontinuität anzubieten. Mit einem festen Einsatz von zwei Stunden alle 14 Tage können wir Touren besser planen. Dadurch können wir eher gewährleisten, dass möglichst dieselben Mitarbeitenden regelmäßig in denselben Haushalt kommen. Das schafft Vertrauen. Die Mitarbeitenden kennen den Haushalt, wissen, worauf geachtet werden muss, und die Kundinnen und Kunden müssen nicht jedes Mal neu erklären, was wichtig ist. Qualität braucht gute Planung und faire Arbeitsbedingungen Hauswirtschaftliche Hilfe ist Vertrauensarbeit. Die Mitarbeitenden arbeiten in privaten Wohnungen, oft bei älteren oder eingeschränkten Menschen. Dafür braucht es Zuverlässigkeit, Sorgfalt und ein gutes Gespür für die Situation vor Ort. Deshalb achten wir auf gute Organisation, faire Arbeitsbedingungen und eine stabile Einsatzplanung. Nur so lassen sich zuverlässige Mitarbeitende langfristig halten. Das ist ein wichtiger Grund für eine gleichbleibend hohe Qualität und hohe Kundenzufriedenheit. Warum der Entlastungsbetrag allein oft nicht ausreicht Der Entlastungsbetrag ist ein wichtiger Einstieg in die Finanzierung hauswirtschaftlicher Hilfe. Für regelmäßige Unterstützung im festen Rhythmus reicht er allein jedoch häufig nicht vollständig aus. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Familien die Differenz vollständig privat tragen müssen. Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation können weitere Pflegekassen-Budgets genutzt oder kombiniert werden. Besonders wichtig sind dabei: angesparte Entlastungsbeträge der Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 unter bestimmten Voraussetzungen Ziel ist, die vorhandenen Ansprüche sinnvoll zu nutzen und unnötige Eigenanteile möglichst zu vermeiden. Umwandlungsanspruch: Mehr Budget ab Pflegegrad 2 Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % der nicht genutzten ambulanten Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Dazu kann auch hauswirtschaftliche Hilfe gehören, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser sogenannte Umwandlungsanspruch ist für viele Familien interessant, weil dadurch deutlich mehr praktische Unterstützung möglich wird. Warum der Umwandlungsanspruch finanziell oft sinnvoll ist Viele Angehörige denken zunächst: Wenn zusätzliche Leistungen genutzt werden, fällt derselbe Betrag beim Pflegegeld weg. Das stimmt so jedoch nicht. Der Betrag wird nicht einfach eins zu eins vom Pflegegeld abgezogen. Stattdessen wird anteilig gerechnet. Dadurch kann der tatsächliche Rückgang beim Pflegegeld geringer sein als der zusätzliche Leistungswert, der für Unterstützung im Haushalt genutzt wird. Anders gesagt: Familien können über den Umwandlungsanspruch oft mehr praktische Hilfe erhalten, als sie durch eine reine Selbstzahlung finanzieren würden. Praktischer Vorteil für Familien Der Umwandlungsanspruch kann helfen, den Eigenanteil deutlich zu reduzieren. Gerade wenn der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich nicht ausreicht, ist diese Möglichkeit häufig sinnvoll. So kann regelmäßige hauswirtschaftliche Hilfe besser finanziert werden, ohne dass Familien die gesamten Mehrkosten privat tragen müssen. Wann der Umwandlungsanspruch besonders interessant ist Der Umwandlungsanspruch kann besonders dann sinnvoll sein, wenn: ein Pflegegrad ab 2 vorliegt ambulante Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden regelmäßig hauswirtschaftliche Unterstützung benötigt wird Angehörige entlastet werden sollen der Entlastungsbetrag allein nicht ausreicht Welche Lösung im Einzelfall passt, hängt vom Pflegegrad, den bereits genutzten Leistungen und dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf ab. Verhinderungspflege für hauswirtschaftliche Unterstützung Auch Verhinderungspflege kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle spielen. Sie kommt infrage, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei: Urlaub Krankheit beruflichen Verpflichtungen eigener Überlastung Terminen oder familiären Verpflichtungen Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege kommt grundsätzlich ab Pflegegrad 2 infrage. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Dieser beträgt im Jahr 2026 bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Ob und in welchem Umfang Verhinderungspflege für hauswirtschaftliche Unterstützung genutzt werden kann, hängt von der konkreten Situation und den Voraussetzungen der Pflegekasse ab. Sinnvoll bei Entlastung der Angehörigen Verhinderungspflege ist besonders dann interessant, wenn Angehörige regelmäßig helfen, aber vorübergehend entlastet werden müssen. Wenn zum Beispiel Tochter oder Sohn normalerweise den Haushalt der Eltern mit übernehmen, dies aber zeitweise nicht leisten können, kann Verhinderungspflege eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit sein. Für wen ist hauswirtschaftliche Hilfe geeignet? Hauswirtschaftliche Hilfe eignet sich für Menschen, die zu Hause leben und Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben benötigen. Besonders häufig melden sich Angehörige, die merken, dass der Haushalt der Eltern zunehmend schwieriger wird. Oft funktioniert vieles noch selbstständig, aber schwere oder regelmäßige Aufgaben werden zur Belastung. Beispiel 1: Die Mutter mit Pflegegrad 1 Die Mutter lebt noch allein in ihrer Wohnung. Sie kommt im Alltag grundsätzlich zurecht, aber Staubsaugen, Wischen, Badreinigung und Bettwäschewechsel werden immer anstrengender. In diesem Fall kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, um hauswirtschaftliche Hilfe zu finanzieren. Bei Pflegegrad 1 ist das besonders wichtig, weil noch kein reguläres Pflegegeld zur Verfügung steht. Beispiel 2: Angehörige wohnen nicht direkt vor Ort Viele Angehörige wohnen oder arbeiten in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Offenbach oder einer anderen Stadt im Rhein-Main-Gebiet. Sie können nicht regelmäßig den Haushalt der Eltern übernehmen. Ein fester Einsatzrhythmus gibt Sicherheit. Die Angehörigen wissen, dass regelmäßig jemand kommt, unterstützt und auch Veränderungen im Haushalt wahrnimmt. Beispiel 3: Die Pflege läuft, aber der Haushalt bleibt liegen In vielen Familien übernehmen Angehörige bereits viel: Arzttermine, Organisation, Einkäufe, Begleitung im Alltag oder andere Unterstützungsaufgaben. Der Haushalt bleibt dann oft zusätzlich an ihnen hängen. Genau hier kann hauswirtschaftliche Hilfe entlasten. Sie nimmt praktische Aufgaben ab und schafft Freiraum für Angehörige. So läuft die hauswirtschaftliche Hilfe beim Pflegedienst Arlt ab Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten. Ziel ist, schnell zu klären, welche Unterstützung benötigt wird und wie die Finanzierung organisiert werden kann. 1. Kontakt aufnehmen Sie melden sich telefonisch oder über das Kontaktformular. Auch Angehörige können die erste Anfrage für ihre Eltern oder Familienmitglieder stellen. Im ersten Schritt klären wir, wo im Rhein-Main-Gebiet die Unterstützung benötigt wird, welche Aufgaben anfallen und ob bereits ein Pflegegrad vorhanden ist. 2. Bedarf und Einsatzrhythmus klären Wir besprechen, welche hauswirtschaftlichen Aufgaben regelmäßig übernommen werden sollen. Unser Standard ist ein Einsatz von zwei Stunden alle zwei Wochen. Mehr Unterstützung ist nach Absprache möglich. Weniger oder sehr unregelmäßige Einsätze bieten wir bewusst nicht an, weil dadurch die Kontinuität und Planbarkeit leiden würden. 3. Pflegekassen-Budget prüfen Wenn ein Pflegegrad vorhanden ist, wird geprüft, welches Budget genutzt werden kann. Möglich sind je nach Situation: Entlastungsbetrag angesparte Entlastungsbeträge Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 unter bestimmten Voraussetzungen So lässt sich häufig vermeiden, dass Familien unnötig viel privat zahlen. 4. Abrechnung organisieren Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Abrechnung über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse erfolgen. Das bedeutet: Die erstattungsfähigen Leistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Sollte ein Eigenanteil entstehen, wird dieser vorher transparent besprochen. 5. Feste Einsätze starten Nach der Abstimmung werden feste Termine geplant. Unser Ziel ist, möglichst dieselben Mitarbeitenden regelmäßig in denselben Haushalt zu schicken. Bei Urlaub oder Krankheit kann eine Vertretung notwendig sein. Grundsätzlich planen wir aber auf Kontinuität, weil genau das für viele Familien der wichtigste Qualitätsfaktor ist. Häufige Fragen zur hauswirtschaftlichen Hilfe im Rhein-Main-Gebiet Bekommt man Haushaltshilfe schon bei Pflegegrad 1? Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung, wenn die Person zu Hause versorgt wird. Gerade bei Pflegegrad 1 ist dieser Betrag besonders wichtig, weil noch kein reguläres Pflegegeld gezahlt wird. Reichen die 131 € monatlich für regelmäßige Hilfe aus? Für regelmäßige hauswirtschaftliche Hilfe im festen Rhythmus reicht der Entlastungsbetrag häufig nicht vollständig aus. Er deckt aber einen wichtigen Teil der Kosten. Zusätzlich können je nach Pflegegrad weitere Budgets genutzt werden, zum Beispiel der Umwandlungsanspruch oder unter bestimmten Voraussetzungen Verhinderungspflege. Warum bietet Pflegedienst Arlt keine kürzeren Einsätze an? Weil wir Verlässlichkeit und Qualität sicherstellen möchten. Mit festen Zwei-Stunden-Einsätzen alle zwei Wochen können wir besser planen und eher gewährleisten, dass möglichst gleichbleibende Mitarbeitende kommen. Das schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass die Unterstützung im Haushalt nicht jedes Mal neu organisiert werden muss. Kommt immer dieselbe Person? Unser Ziel ist, möglichst kontinuierlich dieselben Mitarbeitenden einzusetzen. Das gelingt durch feste Rhythmen, stabile Tourenplanung und klare Einsatzzeiten. Bei Urlaub oder Krankheit kann eine Vertretung notwendig sein. Kann ich als Tochter oder Sohn die Hilfe für meine Eltern organisieren? Ja. Angehörige können die hauswirtschaftliche Hilfe für ihre Eltern oder Familienmitglieder anfragen und mitorganisieren. Das ist besonders hilfreich, wenn Angehörige berufstätig sind oder nicht direkt in der Nähe wohnen. Muss ich die Leistungen selbst bei der Pflegekasse einreichen? In vielen Fällen nicht. Wenn eine Abtretungserklärung vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind, können erstattungsfähige Leistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Sollte ein Eigenanteil entstehen, wird dieser vorher transparent erklärt. In welchen Orten ist Pflegedienst Arlt tätig? Pflegedienst Arlt bietet hauswirtschaftliche Hilfe im gesamten Rhein-Main-Gebiet an. Je nach Kapazität und Tourenplanung sind Einsätze in Städten und Gemeinden rund um Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Rüsselsheim und dem umliegenden Gebiet möglich. Jetzt hauswirtschaftliche Hilfe im Rhein-Main-Gebiet anfragen Sie möchten wissen, ob hauswirtschaftliche Unterstützung für Ihre Eltern oder Angehörigen infrage kommt? Dann melden Sie sich beim Pflegedienst Arlt. Wir erklären Ihnen, wie unser Einsatzrhythmus funktioniert, welche Pflegekassen-Budgets genutzt werden können und wie die Abrechnung organisiert wird. Mit festen Einsätzen alle zwei Wochen, fairen Arbeitsbedingungen und möglichst gleichbleibenden Mitarbeitenden schaffen wir verlässliche Unterstützung im Haushalt. Pflegedienst Arlt. Hauswirtschaftliche Versorgung im Rhein-Main-Gebiet mit festen Einsatzzeiten, transparenter Abrechnung und möglichst hoher personeller Kontinuität.
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